Aufklärungspflichten bestehen nicht nur dann, wenn die Einwilligung des Patienten zur Durchführung einer ärztlichen Heilbehandlung erreicht werden soll, sondern auch dann, wenn dem Patienten eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen ist, ob er eine (weitere) ärztliche Behandlung unterlassen ...
Der Ausschluss eines außerordentlichen Kündigungsrechts für die Dauer des Bestehens der Gesellschaft ist als sittenwidrig iSd § 879 Abs 3 ABGB anzusehen, ohne dass es auf die Börsengängigkeit der Beteiligung ankäme; der Ausschluss der ordentlichen Kündigung kann grundsätzlich nur dann ...
Wenngleich die Reichweite des Art 7 Abs 1 EVÜ umstritten ist, so sind sich LuRsp doch dahin einig, es sei Voraussetzung für die Anwendung einer Eingriffsnorm eines Drittstaats, dessen Recht nicht das Vertragsstatut ist, dass eine enge Verbindung zwischen dem Staat der Eingriffsnorm und dem des ...
Das Befahren eines Servitutsweges mit Schwerfahrzeugen überschreitet den Rahmen des Zulässigen, wenn sich der Weg nicht in einem dafür geeigneten Zustand befand und deshalb teilweise zerstört wurde
Ersatzfähig sind sowohl laufende, zum Ausgleich verbleibender Unfallbeeinträchtigungen nötige Aufwendungen als auch ein einmaliger Kostenaufwand, sofern dadurch der erhöhte Bedarf für die Zukunft - zumindest für einen gewissen Zeitraum - in ausreichendem Maße befriedigt werden kann; die ...
Die Ausnahme von der in § 879 Abs 3 ABGB verankerten Inhaltskontrolle - die Festlegung der beiderseitigen Hauptleistungspflichten - ist möglichst eng zu verstehen und soll auf die individuelle, zahlenmäßige Umschreibung der beiderseitigen Leistungen beschränkt bleiben; die im dispositiven Recht ...
Zum Erwerb des Besitzes eines Rechts an einer Liegenschaft (als Voraussetzung der Ersitzung) ist nicht nur der Wille des Besitzers, ein Recht auszuüben, sondern außerdem erforderlich, dass die Leistung oder Duldung durch den Grundeigentümer erkennbar wie die Erfüllung einer Schuldigkeit ...
Wann die Verwendung der Entschädigungszahlung zur Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung "gesichert" ist, entscheidet nach hM Treu und Glauben; grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine hundertprozentige Sicherheit nicht verlangt werden kann, sondern es ausreichen muss, wenn angesichts der ...
Aufklärungspflichten bestehen nicht nur dann, wenn die Einwilligung des Patienten zur Durchführung einer ärztlichen Heilbehandlung erreicht werden soll, sondern auch dann, wenn dem Patienten eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen ist, ob er eine (weitere) ärztliche Behandlung unterlassen ...
Ersatzfähig sind sowohl laufende, zum Ausgleich verbleibender Unfallbeeinträchtigungen nötige Aufwendungen als auch ein einmaliger Kostenaufwand, sofern dadurch der erhöhte Bedarf für die Zukunft - zumindest für einen gewissen Zeitraum - in ausreichendem Maße befriedigt werden kann; die ...
Der Ausschluss eines außerordentlichen Kündigungsrechts für die Dauer des Bestehens der Gesellschaft ist als sittenwidrig iSd § 879 Abs 3 ABGB anzusehen, ohne dass es auf die Börsengängigkeit der Beteiligung ankäme; der Ausschluss der ordentlichen Kündigung kann grundsätzlich nur dann ...
Die Ausnahme von der in § 879 Abs 3 ABGB verankerten Inhaltskontrolle - die Festlegung der beiderseitigen Hauptleistungspflichten - ist möglichst eng zu verstehen und soll auf die individuelle, zahlenmäßige Umschreibung der beiderseitigen Leistungen beschränkt bleiben; die im dispositiven Recht ...
Wenngleich die Reichweite des Art 7 Abs 1 EVÜ umstritten ist, so sind sich LuRsp doch dahin einig, es sei Voraussetzung für die Anwendung einer Eingriffsnorm eines Drittstaats, dessen Recht nicht das Vertragsstatut ist, dass eine enge Verbindung zwischen dem Staat der Eingriffsnorm und dem des ...
Zum Erwerb des Besitzes eines Rechts an einer Liegenschaft (als Voraussetzung der Ersitzung) ist nicht nur der Wille des Besitzers, ein Recht auszuüben, sondern außerdem erforderlich, dass die Leistung oder Duldung durch den Grundeigentümer erkennbar wie die Erfüllung einer Schuldigkeit ...
Das Befahren eines Servitutsweges mit Schwerfahrzeugen überschreitet den Rahmen des Zulässigen, wenn sich der Weg nicht in einem dafür geeigneten Zustand befand und deshalb teilweise zerstört wurde
Wann die Verwendung der Entschädigungszahlung zur Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung "gesichert" ist, entscheidet nach hM Treu und Glauben; grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine hundertprozentige Sicherheit nicht verlangt werden kann, sondern es ausreichen muss, wenn angesichts der ...

