Stellt der Anlageberater ein typisches Risikogeschäft als sichere Anlageform hin und veranlasst er dadurch den Anleger zur Zeichnung einer solchen Beteiligung, dann haftet er für die fehlerhafte Beratung selbst dann, wenn auch er von der Seriosität des Anlagegeschäfts überzeugt gewesen sein ...
Auf ihre zivilrechtliche Stellung der aus einer behaupteten Servitut allenfalls verpflichteten Eigentümer hat eine dingliche Wirkung eines Baubewilligungsbescheids keinerlei Einfluss
Sofern keine besonderen Vereinbarungen über die Rückstellung der dienstbaren Sache im Fall des Erlöschens des Fruchtgenussrechts getroffen wurden, ist der Vertrag ergänzend unter Berücksichtigung des von den Parteien verfolgten Vertragszwecks und unter Heranziehung der Verkehrssitte dahin ...
Im Kernbereich der geschützten Privatsphäre kann - auch bei Politikern - die Interessenabwägung nur dann zugunsten des Äußernden ausfallen, wenn ein allgemeines Informationsinteresse besteht oder der Verletzte seine privaten Lebensumstände öffentlich gemacht hat; ob schutzwürdige Interessen ...
Der Irrtum über die zukünftige Kursentwicklung eines Wertpapiers wird idR nicht Vertragsinhalt, es liegt also kein Geschäftsirrtum vor; wenn die Werbebroschüre hingegen echte Zusicherungen enthält, hat die Bank davon auszugehen, dass der Kunde seine Offerte nur mit dem entsprechenden Inhalt ...
Eine offenkundige Dienstbarkeit, die der Erwerber einer Liegenschaft gegen sich gelten lassen muss, auch wenn sie nicht verbüchert ist, liegt vor, wenn vom dienenden Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrgenommen werden können, die das Bestehen einer ...
Grundsätzlich wird bei steuerlicher Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG als Unterhaltsbemessungsgrundlage das Durchschnittseinkommen der letzten drei der Beschlussfassung vorangegangenen Wirtschaftsjahre des Unterhaltspflichtigen herangezogen; im Einzelfall (Unternehmensgründung) kann aber das ...
Im Amtshaftungsprozess ist nicht wie in einem Rechtsmittelverfahren zu prüfen, ob die in Betracht kommende Entscheidung oder das zu beurteilende Organverhalten richtig war, sondern ob die Entscheidung bzw das Verhalten auf einer bei pflichtgemäßer Überlegung vertretbaren Gesetzesauslegung oder ...
Stellt der Anlageberater ein typisches Risikogeschäft als sichere Anlageform hin und veranlasst er dadurch den Anleger zur Zeichnung einer solchen Beteiligung, dann haftet er für die fehlerhafte Beratung selbst dann, wenn auch er von der Seriosität des Anlagegeschäfts überzeugt gewesen sein ...
Der Irrtum über die zukünftige Kursentwicklung eines Wertpapiers wird idR nicht Vertragsinhalt, es liegt also kein Geschäftsirrtum vor; wenn die Werbebroschüre hingegen echte Zusicherungen enthält, hat die Bank davon auszugehen, dass der Kunde seine Offerte nur mit dem entsprechenden Inhalt ...
Auf ihre zivilrechtliche Stellung der aus einer behaupteten Servitut allenfalls verpflichteten Eigentümer hat eine dingliche Wirkung eines Baubewilligungsbescheids keinerlei Einfluss
Eine offenkundige Dienstbarkeit, die der Erwerber einer Liegenschaft gegen sich gelten lassen muss, auch wenn sie nicht verbüchert ist, liegt vor, wenn vom dienenden Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrgenommen werden können, die das Bestehen einer ...
Sofern keine besonderen Vereinbarungen über die Rückstellung der dienstbaren Sache im Fall des Erlöschens des Fruchtgenussrechts getroffen wurden, ist der Vertrag ergänzend unter Berücksichtigung des von den Parteien verfolgten Vertragszwecks und unter Heranziehung der Verkehrssitte dahin ...
Grundsätzlich wird bei steuerlicher Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG als Unterhaltsbemessungsgrundlage das Durchschnittseinkommen der letzten drei der Beschlussfassung vorangegangenen Wirtschaftsjahre des Unterhaltspflichtigen herangezogen; im Einzelfall (Unternehmensgründung) kann aber das ...
Im Kernbereich der geschützten Privatsphäre kann - auch bei Politikern - die Interessenabwägung nur dann zugunsten des Äußernden ausfallen, wenn ein allgemeines Informationsinteresse besteht oder der Verletzte seine privaten Lebensumstände öffentlich gemacht hat; ob schutzwürdige Interessen ...
Im Amtshaftungsprozess ist nicht wie in einem Rechtsmittelverfahren zu prüfen, ob die in Betracht kommende Entscheidung oder das zu beurteilende Organverhalten richtig war, sondern ob die Entscheidung bzw das Verhalten auf einer bei pflichtgemäßer Überlegung vertretbaren Gesetzesauslegung oder ...

