Der Parteibegriff des § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG ist enger gefasst als jener nach § 52 Abs 2 Z 1 WEG, weil es nach § 2 Abs 1 AußStrG gerade nicht ausreicht, wenn rechtliche Interessen nur "berührt" werden; die auf § 52 Abs 2 Z 1 WEG gestützte Parteistellung des Wohnungseigentümers ist an das ...
Die Vermutung des § 274 Abs 2 letzter Satz ABGB ist widerleglich; § 274 Abs 2 ABGB bezieht sich neben der Sachwalterschaft nur auf die im fünften Hauptstück (§§ 268 bis 284h ABGB) geregelten Kuratelen
Das Gewicht der Unbilligkeitsgründe nach § 68a Abs 3 EheG ist auch maßgebend für die Frage, inwieweit vom Unterhaltsbedürftigen verlangt werden kann, seinen Unterhalt aus dem Stamm seines Vermögens zu decken
Eine haftungsbegründende, unvertretbare Beweiswürdigung liegt nur bei Willkür vor, also wenn sich der Richter über wesentliche Verfahrensergebnisse ohne ersichtlichen Grund hinweggesetzt hat
Das Gesamtverhalten des Mieters kann durchaus mitberücksichtigt werden
Die Vorschussgewährung nach den §§ 3 Z 2, 4 Z 1 UVG setzt voraus, dass der Unterhaltsschuldner "nach Eintritt der Vollstreckbarkeit" den laufenden Unterhaltsbeitrag nicht zur Gänze leistet; diese Wortfolge ist so zu verstehen, dass der dem Eintritt der Vollstreckbarkeit folgende ...
In Bezug auf das Wissen des Dritten beim Ehebruch von der Ehe seines Geschlechtspartners liegt regelmäßig kein Beweisnotstand vor, der die Anwendung des Anscheinsbeweises rechtfertigt; der Ehestörer hat nur bei seiner Kenntnis von der Ehe seines Sexualpartners die Detektivkosten zu ersetzen; die ...
Selbst wenn man es für zulässig erachtet, dann, wenn keine zweite Person als Kontrollposten ("spotter") bzw Einweiser zur Verfügung steht, durch ausreichende Beobachtung der Aufsprungzone - und notwendigerweise auch gleichzeitig dauernde Beobachtung der Einfahrt zum Funpark - die ...
Der Parteibegriff des § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG ist enger gefasst als jener nach § 52 Abs 2 Z 1 WEG, weil es nach § 2 Abs 1 AußStrG gerade nicht ausreicht, wenn rechtliche Interessen nur "berührt" werden; die auf § 52 Abs 2 Z 1 WEG gestützte Parteistellung des Wohnungseigentümers ist an das ...
Das Gesamtverhalten des Mieters kann durchaus mitberücksichtigt werden
Die Vermutung des § 274 Abs 2 letzter Satz ABGB ist widerleglich; § 274 Abs 2 ABGB bezieht sich neben der Sachwalterschaft nur auf die im fünften Hauptstück (§§ 268 bis 284h ABGB) geregelten Kuratelen
Die Vorschussgewährung nach den §§ 3 Z 2, 4 Z 1 UVG setzt voraus, dass der Unterhaltsschuldner "nach Eintritt der Vollstreckbarkeit" den laufenden Unterhaltsbeitrag nicht zur Gänze leistet; diese Wortfolge ist so zu verstehen, dass der dem Eintritt der Vollstreckbarkeit folgende ...
Das Gewicht der Unbilligkeitsgründe nach § 68a Abs 3 EheG ist auch maßgebend für die Frage, inwieweit vom Unterhaltsbedürftigen verlangt werden kann, seinen Unterhalt aus dem Stamm seines Vermögens zu decken
In Bezug auf das Wissen des Dritten beim Ehebruch von der Ehe seines Geschlechtspartners liegt regelmäßig kein Beweisnotstand vor, der die Anwendung des Anscheinsbeweises rechtfertigt; der Ehestörer hat nur bei seiner Kenntnis von der Ehe seines Sexualpartners die Detektivkosten zu ersetzen; die ...
Eine haftungsbegründende, unvertretbare Beweiswürdigung liegt nur bei Willkür vor, also wenn sich der Richter über wesentliche Verfahrensergebnisse ohne ersichtlichen Grund hinweggesetzt hat
Selbst wenn man es für zulässig erachtet, dann, wenn keine zweite Person als Kontrollposten ("spotter") bzw Einweiser zur Verfügung steht, durch ausreichende Beobachtung der Aufsprungzone - und notwendigerweise auch gleichzeitig dauernde Beobachtung der Einfahrt zum Funpark - die ...

