§ 39 Abs 2 BWG sieht lediglich ein von der Rechtsordnung grundsätzlich gebilligtes überwiegendes berechtigtes Interesse an der Sammlung, Aufbewahrung und Weitergabe bonitätsrelevanter personenbezogener Daten iSd § 8 Abs 1 Z 4 DSG 2000, jedoch weder die Aufnahme bestimmter Daten in eine ...
Bei begründbaren Zweifeln ist zu prognostizieren, ob sich diese voraussichtlich zu begründeten Bedenken verdichten werden oder nicht; ist dies zu erwarten, ist innezuhalten; ist dies nicht zu erwarten (oder liegt eine "non-liquet" Situation vor), ist nicht innezuhalten
§§ 918 ff ABGB sind nachgiebiges Recht, die Parteien können daher abweichende Vereinbarungen treffen, die die Setzung einer Nachfrist entbehrlich machen
Beim Schuldbeitritt ist die Schuld des Beitretenden in ihrem Fortbestand als Solidarschuld eine selbständige Schuld, weshalb ab dem Zeitpunkt des Schuldbeitritts getrennte rechtliche Schicksale der Mitschuldnerverpflichtungen möglich sind
Ob in die privaten Rechte nach § 364 ABGB tatsächlich eingegriffen werden soll, kann nur aus der gemeinsamen Interpretation der verwaltungsrechtlichen Bestimmungen iVm § 364a ABGB abgeleitet werden; ob in diesem Verwaltungsverfahren nur die öffentlich-rechtlichen Interessen beurteilt werden ...
Ratenzahlungen auf Kredite, die für den Erwerb einer Eigentums- oder Genossenschaftswohnung geleistet werden, bilden idR keine Abzugspost von der Unterhaltsbemessungsgrundlage
Auch wenn der Zubau unmittelbar dem Interesse der Schaffung einer Wohnmöglichkeit für die Lebensgefährten bzw Ehegatten diente, sind sowohl die beklagte Liegenschaftsmiteigentümerin als auch die Ehefrau im Umfang ihrer Eigentumsquoten als Leistungsempfänger und damit als bereichert anzusehen; ...
Geschäftsführer zählen zu den solidarisch haftenden Mitverursachern iSd § 31 Abs 1 WRG; die Beurteilung, bereits die Insolvenz des Anlagenbetreibers müsse zur Haftung des Grundeigentümers führen, ist unzutreffend
§ 39 Abs 2 BWG sieht lediglich ein von der Rechtsordnung grundsätzlich gebilligtes überwiegendes berechtigtes Interesse an der Sammlung, Aufbewahrung und Weitergabe bonitätsrelevanter personenbezogener Daten iSd § 8 Abs 1 Z 4 DSG 2000, jedoch weder die Aufnahme bestimmter Daten in eine ...
Ob in die privaten Rechte nach § 364 ABGB tatsächlich eingegriffen werden soll, kann nur aus der gemeinsamen Interpretation der verwaltungsrechtlichen Bestimmungen iVm § 364a ABGB abgeleitet werden; ob in diesem Verwaltungsverfahren nur die öffentlich-rechtlichen Interessen beurteilt werden ...
Bei begründbaren Zweifeln ist zu prognostizieren, ob sich diese voraussichtlich zu begründeten Bedenken verdichten werden oder nicht; ist dies zu erwarten, ist innezuhalten; ist dies nicht zu erwarten (oder liegt eine "non-liquet" Situation vor), ist nicht innezuhalten
Ratenzahlungen auf Kredite, die für den Erwerb einer Eigentums- oder Genossenschaftswohnung geleistet werden, bilden idR keine Abzugspost von der Unterhaltsbemessungsgrundlage
§§ 918 ff ABGB sind nachgiebiges Recht, die Parteien können daher abweichende Vereinbarungen treffen, die die Setzung einer Nachfrist entbehrlich machen
Auch wenn der Zubau unmittelbar dem Interesse der Schaffung einer Wohnmöglichkeit für die Lebensgefährten bzw Ehegatten diente, sind sowohl die beklagte Liegenschaftsmiteigentümerin als auch die Ehefrau im Umfang ihrer Eigentumsquoten als Leistungsempfänger und damit als bereichert anzusehen; ...
Beim Schuldbeitritt ist die Schuld des Beitretenden in ihrem Fortbestand als Solidarschuld eine selbständige Schuld, weshalb ab dem Zeitpunkt des Schuldbeitritts getrennte rechtliche Schicksale der Mitschuldnerverpflichtungen möglich sind
Geschäftsführer zählen zu den solidarisch haftenden Mitverursachern iSd § 31 Abs 1 WRG; die Beurteilung, bereits die Insolvenz des Anlagenbetreibers müsse zur Haftung des Grundeigentümers führen, ist unzutreffend

