Einem Kind kann dann eine zweite Berufsausbildung gegen den Willen, jedoch (ganz oder teilweise) dennoch auf Kosten des Unterhaltspflichtigen zugebilligt werden, wenn es eine ernsthafte Neigung und besondere Eignung sowie ausreichenden Fleiß für eine derartige weitere Ausbildung erkennen lässt, ...
Im vertraglichen Ausschluss der "Zurückhaltung von Zahlungen" liegt auch ein vertraglicher Kompensationsausschluss; es wird vom Käufer aber nicht verlangt werden können, dass er seine Vorleistung erbringt, wenn bereits bei deren Fälligkeit feststeht, dass die Kaufsache nicht geliefert oder nicht ...
Der Dienstverschaffungspflichtige übernimmt keine Haftung für den vom überlassenen Dienstnehmer im Betrieb des Beschäftigers zugefügten Schaden; er haftet lediglich für die durchschnittliche berufliche oder fachliche Qualifikation und die Arbeitsbereitschaft des überlassenen Arbeitnehmers; ...
Zwar könnte eine (Teil-)Erfüllung vor der Formeinhaltung die Vermutung des § 884 ABGB widerlegen, doch kann allein daraus nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass eine Teilerfüllung jedenfalls den Formvorbehalt aufhebt
Die Vereinbarung eines nichtigen Vertrags oder einer nichtigen Klausel ist bereits ein Verstoß, ohne dass der Handelnde sich der Nichtigkeit bewusst sein muss; Konflikte in Dauerschuldverhältnissen, die bei Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrags schon bestanden haben, sind weiterhin ...
Qualifiziert nach § 1486 Z 1 ABGB sind nur Forderungen in einem geschäftlichen Betrieb als Gegenleistung für die Lieferung von Sachen/Ausführung von Arbeiten, nicht aber Gegenansprüche bloß aus Anlass solcher Geschäfte
Der Haftungsverzicht eines Teilnehmers am Wettbewerb beschränkt sich (im Zweifel) auf typische Unfälle im Zuge eines Rennens, nicht aber auf grob fahrlässig verursachte rennfremde Einwirkungen
Voraussetzung ist, dass die Willenserklärung (Kündigung) dem Vertragspartner gegenüber abgegeben wird; Erklärungen, die nur an einen Dritten gerichtet sind, reichen auch dann nicht aus, wenn der Vertragspartner von ihnen Kenntnis erlangt
Einem Kind kann dann eine zweite Berufsausbildung gegen den Willen, jedoch (ganz oder teilweise) dennoch auf Kosten des Unterhaltspflichtigen zugebilligt werden, wenn es eine ernsthafte Neigung und besondere Eignung sowie ausreichenden Fleiß für eine derartige weitere Ausbildung erkennen lässt, ...
Die Vereinbarung eines nichtigen Vertrags oder einer nichtigen Klausel ist bereits ein Verstoß, ohne dass der Handelnde sich der Nichtigkeit bewusst sein muss; Konflikte in Dauerschuldverhältnissen, die bei Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrags schon bestanden haben, sind weiterhin ...
Im vertraglichen Ausschluss der "Zurückhaltung von Zahlungen" liegt auch ein vertraglicher Kompensationsausschluss; es wird vom Käufer aber nicht verlangt werden können, dass er seine Vorleistung erbringt, wenn bereits bei deren Fälligkeit feststeht, dass die Kaufsache nicht geliefert oder nicht ...
Qualifiziert nach § 1486 Z 1 ABGB sind nur Forderungen in einem geschäftlichen Betrieb als Gegenleistung für die Lieferung von Sachen/Ausführung von Arbeiten, nicht aber Gegenansprüche bloß aus Anlass solcher Geschäfte
Der Dienstverschaffungspflichtige übernimmt keine Haftung für den vom überlassenen Dienstnehmer im Betrieb des Beschäftigers zugefügten Schaden; er haftet lediglich für die durchschnittliche berufliche oder fachliche Qualifikation und die Arbeitsbereitschaft des überlassenen Arbeitnehmers; ...
Der Haftungsverzicht eines Teilnehmers am Wettbewerb beschränkt sich (im Zweifel) auf typische Unfälle im Zuge eines Rennens, nicht aber auf grob fahrlässig verursachte rennfremde Einwirkungen
Zwar könnte eine (Teil-)Erfüllung vor der Formeinhaltung die Vermutung des § 884 ABGB widerlegen, doch kann allein daraus nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass eine Teilerfüllung jedenfalls den Formvorbehalt aufhebt
Voraussetzung ist, dass die Willenserklärung (Kündigung) dem Vertragspartner gegenüber abgegeben wird; Erklärungen, die nur an einen Dritten gerichtet sind, reichen auch dann nicht aus, wenn der Vertragspartner von ihnen Kenntnis erlangt

