Die Bemessungsgrundlage wird durch derartige Beitragsentrichtungen nicht geschmälert, wenn dadurch nur ein höherer Pensionsbezug erreicht werden soll; eine Schmälerung der Bemessungsgrundlage ist nur dann anzunehmen, wenn der Unterhaltsschuldner auf die Frühpension angewiesen ist, nicht über ...
§ 42 Abs 2 MRG liegt zugrunde, dass der Vermieter die Hauptmietzinse primär zur Instandhaltung des Mietgegenstands zu verwenden hat; diese ratio des Gesetzes würde vereitelt, würde man die Abtretung der Mietzinse an einen Legatar zu dessen Verwendung zulassen; § 42 Abs 2 MRG stellt gegenüber ...
Das ins Außerstreitverfahren nach § 52 Abs 1 Z 8 WEG verwiesene Begehren des Verwalters auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Verwalterkündigung als Unwirksamkeit einer rechtsgeschäftlichen Erklärung kann nur dann zielführend sein, wenn keine wirksame rechtsgeschäftliche Erklärung der ...
Für die Bewertung eines Grundstücks ist allgemein nicht die bestehende Widmung, sondern die realistisch beurteilte künftige Verwendungsmöglichkeit samt ihrer Auswirkung auf den Marktwert das Entscheidende
Wurden nach § 82 Abs 1 EheG von der Aufteilung ausgenommene Vermögensteile ausdrücklich oder schlüssig (va durch entsprechende tatsächliche Verwendung) zur Anschaffung ehelichen Gebrauchsvermögens oder zur Bildung ehelicher Ersparnisse gewidmet, so verlieren sie ihre besondere ...
Für eine Subsumtion von echten Aufstockungen, bei denen die Kubatur wesentlich erhöht und das Dach gerade nicht erhalten bleibt, unter den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG besteht keine Grundlage
Mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften wird lediglich der Mindeststandard der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen umrissen
Der Mangel darf zwar nicht erst nach dem Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe entstanden sein, nach Rsp und Schrifttum genügt es aber, wenn der Mangel im maßgeblichen Zeitpunkt bereits latent (seiner Anlage nach) vorhanden war; das ist dann der Fall, wenn die Sache im Zeitpunkt der Übergabe in ...
Die Bemessungsgrundlage wird durch derartige Beitragsentrichtungen nicht geschmälert, wenn dadurch nur ein höherer Pensionsbezug erreicht werden soll; eine Schmälerung der Bemessungsgrundlage ist nur dann anzunehmen, wenn der Unterhaltsschuldner auf die Frühpension angewiesen ist, nicht über ...
Wurden nach § 82 Abs 1 EheG von der Aufteilung ausgenommene Vermögensteile ausdrücklich oder schlüssig (va durch entsprechende tatsächliche Verwendung) zur Anschaffung ehelichen Gebrauchsvermögens oder zur Bildung ehelicher Ersparnisse gewidmet, so verlieren sie ihre besondere ...
§ 42 Abs 2 MRG liegt zugrunde, dass der Vermieter die Hauptmietzinse primär zur Instandhaltung des Mietgegenstands zu verwenden hat; diese ratio des Gesetzes würde vereitelt, würde man die Abtretung der Mietzinse an einen Legatar zu dessen Verwendung zulassen; § 42 Abs 2 MRG stellt gegenüber ...
Für eine Subsumtion von echten Aufstockungen, bei denen die Kubatur wesentlich erhöht und das Dach gerade nicht erhalten bleibt, unter den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG besteht keine Grundlage
Das ins Außerstreitverfahren nach § 52 Abs 1 Z 8 WEG verwiesene Begehren des Verwalters auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Verwalterkündigung als Unwirksamkeit einer rechtsgeschäftlichen Erklärung kann nur dann zielführend sein, wenn keine wirksame rechtsgeschäftliche Erklärung der ...
Mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften wird lediglich der Mindeststandard der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen umrissen
Für die Bewertung eines Grundstücks ist allgemein nicht die bestehende Widmung, sondern die realistisch beurteilte künftige Verwendungsmöglichkeit samt ihrer Auswirkung auf den Marktwert das Entscheidende
Der Mangel darf zwar nicht erst nach dem Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe entstanden sein, nach Rsp und Schrifttum genügt es aber, wenn der Mangel im maßgeblichen Zeitpunkt bereits latent (seiner Anlage nach) vorhanden war; das ist dann der Fall, wenn die Sache im Zeitpunkt der Übergabe in ...

