Dies gilt allgemein für Softwareüberlassungsverträge, bei denen der Vertragszweck in der unbeschränkten und unbefristeten Verwendung der Software besteht und die Eigentumsübertragung dem Willen der Parteien entspricht
Für das Entstehen eines Kondiktionsanspruchs iSd § 1435 iVm § 1152 ABGB ist jedenfalls notwendig, dass der Leistungsempfänger sich darüber im Klaren war oder bei Berücksichtigung der gesamten Umstände hätte im Klaren sein müssen, dass die Arbeitsleitungen in Erwartung einer späteren ...
Eine Betriebsvorschrift, auch wenn sie sich nur an Betriebsangehörige richtet, ist ein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB, wenn sie auf dem Bescheid einer Verwaltungsbehörde beruht und hiedurch eine Gefährdung von Personen vermieden werden soll
In Bezug auf die Frage der schadensverursachenden Haftung ist der Gutachtensauftrag jener Maßstab, an dem die Tauglichkeit und Richtigkeit des Gutachtens zu messen ist
Die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften gelten mangels gegenteiliger Abrede als stillschweigend mitvereinbart, wobei für die Konkretisierung des Leistungsinhalts im Einzelnen die Verkehrsauffassung und die Natur des Geschäfts von Bedeutung sind
Nach Beendigung des Fruchtgenussrechts steht ein Schadenersatzanspruch bei Verletzung der Instandhaltungspflicht grundsätzlich dem aktuellen Eigentümer und nicht seinen Rechtsvorgängern zu, und zwar unabhängig davon, ob wegen einer Gefährdung der Substanz bereits während des aufrechten ...
Stehen dem Dritten gegen einen der beiden Vertragspartner selbst Ansprüche aus einem eigenen Vertrag zu, so sind Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter nicht zu unterstellen; dies gilt etwa für Verträge zwischen dem Geschäftsherrn und seinem Erfüllungsgehilfen
Die Haftung für Rat und Auskunft nach § 1300 Satz 1 ABGB setzt nicht Entgeltlichkeit voraus; vielmehr genügt es, dass der Rat oder die Auskunft nicht aus bloßer Gefälligkeit erteilt wurde
Dies gilt allgemein für Softwareüberlassungsverträge, bei denen der Vertragszweck in der unbeschränkten und unbefristeten Verwendung der Software besteht und die Eigentumsübertragung dem Willen der Parteien entspricht
Die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften gelten mangels gegenteiliger Abrede als stillschweigend mitvereinbart, wobei für die Konkretisierung des Leistungsinhalts im Einzelnen die Verkehrsauffassung und die Natur des Geschäfts von Bedeutung sind
Für das Entstehen eines Kondiktionsanspruchs iSd § 1435 iVm § 1152 ABGB ist jedenfalls notwendig, dass der Leistungsempfänger sich darüber im Klaren war oder bei Berücksichtigung der gesamten Umstände hätte im Klaren sein müssen, dass die Arbeitsleitungen in Erwartung einer späteren ...
Nach Beendigung des Fruchtgenussrechts steht ein Schadenersatzanspruch bei Verletzung der Instandhaltungspflicht grundsätzlich dem aktuellen Eigentümer und nicht seinen Rechtsvorgängern zu, und zwar unabhängig davon, ob wegen einer Gefährdung der Substanz bereits während des aufrechten ...
Eine Betriebsvorschrift, auch wenn sie sich nur an Betriebsangehörige richtet, ist ein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB, wenn sie auf dem Bescheid einer Verwaltungsbehörde beruht und hiedurch eine Gefährdung von Personen vermieden werden soll
Stehen dem Dritten gegen einen der beiden Vertragspartner selbst Ansprüche aus einem eigenen Vertrag zu, so sind Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter nicht zu unterstellen; dies gilt etwa für Verträge zwischen dem Geschäftsherrn und seinem Erfüllungsgehilfen
In Bezug auf die Frage der schadensverursachenden Haftung ist der Gutachtensauftrag jener Maßstab, an dem die Tauglichkeit und Richtigkeit des Gutachtens zu messen ist
Die Haftung für Rat und Auskunft nach § 1300 Satz 1 ABGB setzt nicht Entgeltlichkeit voraus; vielmehr genügt es, dass der Rat oder die Auskunft nicht aus bloßer Gefälligkeit erteilt wurde

