Im Rahmen der Preisminderung ist eine Vorteilsausgleichung nicht denkbar; anders könnte es sein, wenn der Mangel gleichzeitig zu einer Wertsteigerung und einer Wertverminderung der Sache selbst führt
Auf die Nichtigkeit kann sich auch der Teil berufen, der sie bei Vertragsabschluss kannte, weil anders der Zweck solcher Verbotsnormen kaum zu erreichen wäre
Im Gegensatz zu Tatsachen werden Werturteile erst aufgrund einer Denktätigkeit aus einer Tatsachengrundlage gewonnen und geben die rein persönliche Meinung des Erklärenden wieder
Zu Lasten eines ausgleichspflichtigen Ehegatten, dem die im Miteigentum stehende Ehewohnung allein überlassen wurde, ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass er sich den Aufwand für eine anderwärtige Wohnungsmöglichkeit erspart
Ein vertraglicher Gewährleistungsverzicht erstreckt sich nicht auf arglistig verschwiegene Mängel, aber auch nicht auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften; dies gilt auch bei schlüssiger Zusage
Im mehrpersonalen Verhältnis besteht der Anspruch nach § 1041 ABGB dann nicht, wenn die Vermögensverschiebung durch einen Vertrag oder ein vertragsähnliches Verhältnis, sei es zwischen dem Verkürzten und der Mittelsperson, sei es zwischen der Mittelsperson und dem Dritten gerechtfertigt ist; ...
Gelingt dem Schädiger der Nachweis objektiver Zumutbarkeit, wozu auch das Vorhandensein oder die leichte Beschaffbarkeit ausreichender Mittel für schadensmindernde Maßnahmen gehört, müsste der Geschädigte subjektive Unzumutbarkeit beweisen
Der Ausdruck "Schadenersatzansprüche" in § 67 VersVG erfasst nicht nur Schadenersatzansprüche im engeren Sinn; er ist vielmehr im weitesten Sinn dahin zu verstehen, dass er sich auch auf Regressansprüche, Ausgleichsansprüche, Bereicherungsansprüche etc bezieht
Im Rahmen der Preisminderung ist eine Vorteilsausgleichung nicht denkbar; anders könnte es sein, wenn der Mangel gleichzeitig zu einer Wertsteigerung und einer Wertverminderung der Sache selbst führt
Ein vertraglicher Gewährleistungsverzicht erstreckt sich nicht auf arglistig verschwiegene Mängel, aber auch nicht auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften; dies gilt auch bei schlüssiger Zusage
Auf die Nichtigkeit kann sich auch der Teil berufen, der sie bei Vertragsabschluss kannte, weil anders der Zweck solcher Verbotsnormen kaum zu erreichen wäre
Im mehrpersonalen Verhältnis besteht der Anspruch nach § 1041 ABGB dann nicht, wenn die Vermögensverschiebung durch einen Vertrag oder ein vertragsähnliches Verhältnis, sei es zwischen dem Verkürzten und der Mittelsperson, sei es zwischen der Mittelsperson und dem Dritten gerechtfertigt ist; ...
Im Gegensatz zu Tatsachen werden Werturteile erst aufgrund einer Denktätigkeit aus einer Tatsachengrundlage gewonnen und geben die rein persönliche Meinung des Erklärenden wieder
Gelingt dem Schädiger der Nachweis objektiver Zumutbarkeit, wozu auch das Vorhandensein oder die leichte Beschaffbarkeit ausreichender Mittel für schadensmindernde Maßnahmen gehört, müsste der Geschädigte subjektive Unzumutbarkeit beweisen
Zu Lasten eines ausgleichspflichtigen Ehegatten, dem die im Miteigentum stehende Ehewohnung allein überlassen wurde, ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass er sich den Aufwand für eine anderwärtige Wohnungsmöglichkeit erspart
Der Ausdruck "Schadenersatzansprüche" in § 67 VersVG erfasst nicht nur Schadenersatzansprüche im engeren Sinn; er ist vielmehr im weitesten Sinn dahin zu verstehen, dass er sich auch auf Regressansprüche, Ausgleichsansprüche, Bereicherungsansprüche etc bezieht

