Liegt die Annahme eines bestimmten Tatsachenkerns nahe, der wahr ist und die damit verbundenen Werturteile als nicht exzessiv rechtfertigt, so muss die entfernte Möglichkeit einer den Kläger noch stärker belastenden Deutung unbeachtlich bleiben
Bei Auflösung der Ehe ist die Fortgeltung der im § 94 ABGB ausgedrückten Rechtsregelung für die Unterhaltsverpflichtung angeordnet; dies bedeutet aber keine "Versteinerung" der vor Ehescheidung bestehenden Verhältnisse, sondern soll nur bewirken, dass keine Schlechterstellung gegenüber dem ...
Je älter ein bereits einsichts- und urteilsfähiges Kind ist, desto eher ist seinem Wunsch nach einem Obsorgewechsel zu entsprechen; grundsätzlich ist etwa ab dem 12. Lebensjahr von der Urteilsfähigkeit eines Kindes bezüglich einer Obsorgezuteilung auszugehen
Ausführungen zu den jeweiligen Klauseln
Dass Schäden in oder an der darunterliegenden Wohnung etwa aufgrund einer defekten Zuleitung einer Waschmaschine, einer unsachgemäßen Installation oder eines Wasserrohrbruchs zu Haftungen des Wohnungsinhabers nach § 1318 ABGB führen können, entspricht stRsp
Eine ernstliche Gefährdung des Kindeswohls kann sich daraus ergeben, dass der Elternteil den Kontakt zum Kind sucht, obwohl ihm aufgrund seines Verhaltens der persönliche Verkehr gem § 148 Abs 2 ABGB untersagt wurde, was den (teilweisen) Entzug des Informationsrechts hinsichtlich des ...
Das Selbstkontrahieren erweckt wegen der durch die prinzipiell nicht auszuschließende Interessenkollision bestehenden Gefährdung der Interessen des Machthabers nur ausnahmsweise keine Bedenken iSd § 94 Abs 1 Z 2 GBG; ist nur ein einziger Geschäftsführer bestellt, dann muss entweder ein ...
Für die Frage, ob eine vom Vermieter iSd § 3 MRG vorzunehmende Erhaltungsarbeit vorliegt, kommt es nicht grundsätzlich darauf an, dass ein bestehender Mangel unbedingt auf im Lauf der Zeit eingetretene Verschlechterungen zurückzuführen sein muss; auch eine erstmalige Herstellung eines ...
Liegt die Annahme eines bestimmten Tatsachenkerns nahe, der wahr ist und die damit verbundenen Werturteile als nicht exzessiv rechtfertigt, so muss die entfernte Möglichkeit einer den Kläger noch stärker belastenden Deutung unbeachtlich bleiben
Dass Schäden in oder an der darunterliegenden Wohnung etwa aufgrund einer defekten Zuleitung einer Waschmaschine, einer unsachgemäßen Installation oder eines Wasserrohrbruchs zu Haftungen des Wohnungsinhabers nach § 1318 ABGB führen können, entspricht stRsp
Bei Auflösung der Ehe ist die Fortgeltung der im § 94 ABGB ausgedrückten Rechtsregelung für die Unterhaltsverpflichtung angeordnet; dies bedeutet aber keine "Versteinerung" der vor Ehescheidung bestehenden Verhältnisse, sondern soll nur bewirken, dass keine Schlechterstellung gegenüber dem ...
Eine ernstliche Gefährdung des Kindeswohls kann sich daraus ergeben, dass der Elternteil den Kontakt zum Kind sucht, obwohl ihm aufgrund seines Verhaltens der persönliche Verkehr gem § 148 Abs 2 ABGB untersagt wurde, was den (teilweisen) Entzug des Informationsrechts hinsichtlich des ...
Je älter ein bereits einsichts- und urteilsfähiges Kind ist, desto eher ist seinem Wunsch nach einem Obsorgewechsel zu entsprechen; grundsätzlich ist etwa ab dem 12. Lebensjahr von der Urteilsfähigkeit eines Kindes bezüglich einer Obsorgezuteilung auszugehen
Das Selbstkontrahieren erweckt wegen der durch die prinzipiell nicht auszuschließende Interessenkollision bestehenden Gefährdung der Interessen des Machthabers nur ausnahmsweise keine Bedenken iSd § 94 Abs 1 Z 2 GBG; ist nur ein einziger Geschäftsführer bestellt, dann muss entweder ein ...
Ausführungen zu den jeweiligen Klauseln
Für die Frage, ob eine vom Vermieter iSd § 3 MRG vorzunehmende Erhaltungsarbeit vorliegt, kommt es nicht grundsätzlich darauf an, dass ein bestehender Mangel unbedingt auf im Lauf der Zeit eingetretene Verschlechterungen zurückzuführen sein muss; auch eine erstmalige Herstellung eines ...

