Stirbt der Ausstattungsberechtigte während des erstinstanzlichen Verfahrens, so fehlt im Zeitpunkt der Entscheidung eine Anspruchsvoraussetzung
Können aus der Urkunde sowohl die Befristungsvereinbarung als auch die Vertragspartner, die die Erklärung abgaben, zuverlässig entnommen werden, genügt die Unterfertigung der ersten Seite der (Verlängerungs-)Vereinbarung durch den Vermieter iVm der Unterfertigung des gesamten Vertragstextes ...
Wurde keine gesetzlich durchsetzbare Befristung vereinbart, beginnt die Frist des § 16 Abs 8 Satz 2 MRG mit dem Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses zu laufen
Die Kenntnis eines die Verletzung der Konvention feststellenden Urteils ist nicht der Kenntnis der anspruchsbegründenden Voraussetzungen iSd § 8 Abs 1 StEG gleichzusetzen; das die Verletzung feststellende Urteil des EGMR bedarf der innerstaatlichen Umsetzung um den konventionswidrigen Einzelakt zu ...
Ein ideeller Miteigentümer kann keine Grunddienstbarkeit erwerben und ein ideeller Miteigentumsanteil kann als solcher nicht herrschendes Gut sein
§ 16 Abs 2 Satz 2 MRG erfordert bei der Vornahme der Zuschläge und Abstriche vom Richtwert eine Orientierung an der allgemeinen Verkehrauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens; mit diesen Kriterien ist es unvereinbar, alle Ausstattungsdetails gesondert zu bewerten und die so gewonnenen ...
Der Erbschaftskauf stellt eine "andere Veräußerungsart" iSd § 1078 ABGB dar, auf die sich das Vorkaufsrecht ohne besondere Vereinbarung nicht ausdehnen lässt
Die Gesetzeslage schließt im Fall eines Freispruchs nach § 259 Z 3 StPO eine Minderung des Ersatzanspruchs wegen Vorliegens von Haftgründen ebenso wie wegen der Verdachtslage aus
Stirbt der Ausstattungsberechtigte während des erstinstanzlichen Verfahrens, so fehlt im Zeitpunkt der Entscheidung eine Anspruchsvoraussetzung
Ein ideeller Miteigentümer kann keine Grunddienstbarkeit erwerben und ein ideeller Miteigentumsanteil kann als solcher nicht herrschendes Gut sein
Können aus der Urkunde sowohl die Befristungsvereinbarung als auch die Vertragspartner, die die Erklärung abgaben, zuverlässig entnommen werden, genügt die Unterfertigung der ersten Seite der (Verlängerungs-)Vereinbarung durch den Vermieter iVm der Unterfertigung des gesamten Vertragstextes ...
§ 16 Abs 2 Satz 2 MRG erfordert bei der Vornahme der Zuschläge und Abstriche vom Richtwert eine Orientierung an der allgemeinen Verkehrauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens; mit diesen Kriterien ist es unvereinbar, alle Ausstattungsdetails gesondert zu bewerten und die so gewonnenen ...
Wurde keine gesetzlich durchsetzbare Befristung vereinbart, beginnt die Frist des § 16 Abs 8 Satz 2 MRG mit dem Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses zu laufen
Der Erbschaftskauf stellt eine "andere Veräußerungsart" iSd § 1078 ABGB dar, auf die sich das Vorkaufsrecht ohne besondere Vereinbarung nicht ausdehnen lässt
Die Kenntnis eines die Verletzung der Konvention feststellenden Urteils ist nicht der Kenntnis der anspruchsbegründenden Voraussetzungen iSd § 8 Abs 1 StEG gleichzusetzen; das die Verletzung feststellende Urteil des EGMR bedarf der innerstaatlichen Umsetzung um den konventionswidrigen Einzelakt zu ...
Die Gesetzeslage schließt im Fall eines Freispruchs nach § 259 Z 3 StPO eine Minderung des Ersatzanspruchs wegen Vorliegens von Haftgründen ebenso wie wegen der Verdachtslage aus

