Eine Planbescheinigung nach § 39 VermG muss als Voraussetzung für Grundbuchshandlungen mit einer formgültigen Rechtskraftbestätigung versehen sein
Für nicht vorhersehbare Schäden aus dem Betrieb einer Kanalanlage durch einen servitutsberechtigten Dritten, die auf unzureichende Wartungsarbeiten zurückzuführen sind, haftet der servitutsbelastete Grundeigentümer grundsätzlich nicht; demgegenüber haftet der Servitutsberechtigte als Inhaber ...
Die Ausfolgung eines Erlags nach § 1425 ABGB setzt voraus, dass diejenigen, zu deren Gunsten erlegt wurde, in die Ausfolgung einwilligen oder dass gegen sie ein Urteil auf Zustimmung erwirkt oder eine sonstige Ausfolgungsbedingung erfüllt wird
Vorschüsse iSd § 789 ABGB sind Zuwendungen des Erblassers unter Lebenden, die ohne Rechtspflicht gegeben werden und bei deren Hingabe die Verrechnung auf den Pflichtteil bedungen wird
Nach jedenfalls überwiegender Ansicht von LuRsp ist ein - wenngleich eintragbares - Veräußerungs- und Belastungsverbot nicht unter die dinglichen Rechte iSd § 308 ABGB, § 9 GBG zu zählen; dem Verbotsberechtigten kommt daher bei der Erlangung seiner bücherlichen Rechtsposition gem § 364c ABGB ...
Es ist daran festzuhalten, dass über das Bestehen oder Nichtbestehen der compensando eingewendeten Gegenforderung gegen eine alternative Ermächtigung auf Bezahlung eines Lösungsbetrags bei einem unteilbaren Herausgabeanspruch nur dann inhaltlich entschieden werden kann, wenn die Gegenforderung ...
Auch bei einer unvertretbaren Verletzung von Rechtsvorschriften sind nur jene Schäden zu ersetzen, deren Eintritt die übertretene Vorschrift gerade verhindern wollte oder deren Verhinderung zumindest mitbezweckt ist
Eine Schenkung, mit der einer sittlichen Pflicht entsprochen wurde, ist nur anzunehmen, wenn dazu eine besondere aus den konkreten Umständen des Falls erwachsene, in den Geboten der Sittlichkeit wurzelnde Verpflichtung des Schenkers (Erblassers) bestand; das lässt sich jeweils nur von Fall zu Fall ...
Eine Planbescheinigung nach § 39 VermG muss als Voraussetzung für Grundbuchshandlungen mit einer formgültigen Rechtskraftbestätigung versehen sein
Nach jedenfalls überwiegender Ansicht von LuRsp ist ein - wenngleich eintragbares - Veräußerungs- und Belastungsverbot nicht unter die dinglichen Rechte iSd § 308 ABGB, § 9 GBG zu zählen; dem Verbotsberechtigten kommt daher bei der Erlangung seiner bücherlichen Rechtsposition gem § 364c ABGB ...
Für nicht vorhersehbare Schäden aus dem Betrieb einer Kanalanlage durch einen servitutsberechtigten Dritten, die auf unzureichende Wartungsarbeiten zurückzuführen sind, haftet der servitutsbelastete Grundeigentümer grundsätzlich nicht; demgegenüber haftet der Servitutsberechtigte als Inhaber ...
Es ist daran festzuhalten, dass über das Bestehen oder Nichtbestehen der compensando eingewendeten Gegenforderung gegen eine alternative Ermächtigung auf Bezahlung eines Lösungsbetrags bei einem unteilbaren Herausgabeanspruch nur dann inhaltlich entschieden werden kann, wenn die Gegenforderung ...
Die Ausfolgung eines Erlags nach § 1425 ABGB setzt voraus, dass diejenigen, zu deren Gunsten erlegt wurde, in die Ausfolgung einwilligen oder dass gegen sie ein Urteil auf Zustimmung erwirkt oder eine sonstige Ausfolgungsbedingung erfüllt wird
Auch bei einer unvertretbaren Verletzung von Rechtsvorschriften sind nur jene Schäden zu ersetzen, deren Eintritt die übertretene Vorschrift gerade verhindern wollte oder deren Verhinderung zumindest mitbezweckt ist
Vorschüsse iSd § 789 ABGB sind Zuwendungen des Erblassers unter Lebenden, die ohne Rechtspflicht gegeben werden und bei deren Hingabe die Verrechnung auf den Pflichtteil bedungen wird
Eine Schenkung, mit der einer sittlichen Pflicht entsprochen wurde, ist nur anzunehmen, wenn dazu eine besondere aus den konkreten Umständen des Falls erwachsene, in den Geboten der Sittlichkeit wurzelnde Verpflichtung des Schenkers (Erblassers) bestand; das lässt sich jeweils nur von Fall zu Fall ...

