Nicht durchsetzbare Endtermine können nicht durch eine vor oder gleichzeitig mit Abschluss des Mietvertrags getroffene gerichtliche Räumungsverpflichtung umgangen werden; auf den tatsächlichen Abschlusszeitpunkt des Räumungsvergleichs kommt es dann nicht an, wenn sein Abschluss schon bei ...
Die vom EuGH gebotene volle Ausschöpfung der Auslegungsmethoden des nationalen Rechts erfordert uU eine den Wortlaut des Gesetzes übersteigende Rechtsfortbildung
Ist der Aufwand des Leistenden nur eine Folge eines unverschuldeten Irrtums über die wahre Rechtslage, nach der ein anderer leistungspflichtig ist, nicht aber das Ergebnis seines Willensentschlusses, den eigentlich Leistungspflichtigen von dessen Ersatzhaftung zu befreien, so muss in einem solchen ...
Ein Wertzuwachs im Vermögen Dritter stellt kein aufzuteilendes Vermögen der früheren Ehegatten dar, auch unterliegen Kreditverbindlichkeiten, die zur Finanzierung des fremden Wertzuwachses eingegangen wurden, nicht der Aufteilung; auf diese Kreditanteile sowie auf eine weiterhin aufrechte Nutzung ...
Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 1075 ABGB beginnt in jenem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Verpflichtete dem Berechtigten die Kenntnis aller Tatsachen verschafft hat, welche dieser kennen muss, wenn er sich über die Ausübung des Vorkaufsrechts schlüssig werden soll, wie ...
Bloß negative Auswirkungen auf die Rechte Dritter rechtfertigen es nicht, dem Einzelnen die Berufung auf die Bestimmungen einer Richtlinie gegenüber einem Mitgliedstaat zu versagen; richtlinienwidrige technische Vorschriften sind im (Vertrags-)Verhältnis zwischen Privaten unanwendbar
Das rein entgeltverknüpfte Abbedingen des Rechts auf Feststellung der wahren Vaterschaft zu Lasten des Kindes stellt eine gem § 879 ABGB nichtige Vereinbarung dar, wodurch diese ex tunc beseitigt wird; ein sog Entlastungsvertrag, der bloß zwischen den Ehegatten regelt, wer die Unterhaltslast in ...
Es kann einem um die Aufrechterhaltung der Ehe jahrelang ringenden Ehegatten nicht als Verschulden zugerechnet werden, wenn er letztlich in Erkenntnis des Scheiterns seiner Bemühungen den Willen zur Fortsetzung der Ehe verliert und diesem Willen entsprechende Handlungen setzt
Nicht durchsetzbare Endtermine können nicht durch eine vor oder gleichzeitig mit Abschluss des Mietvertrags getroffene gerichtliche Räumungsverpflichtung umgangen werden; auf den tatsächlichen Abschlusszeitpunkt des Räumungsvergleichs kommt es dann nicht an, wenn sein Abschluss schon bei ...
Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 1075 ABGB beginnt in jenem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Verpflichtete dem Berechtigten die Kenntnis aller Tatsachen verschafft hat, welche dieser kennen muss, wenn er sich über die Ausübung des Vorkaufsrechts schlüssig werden soll, wie ...
Die vom EuGH gebotene volle Ausschöpfung der Auslegungsmethoden des nationalen Rechts erfordert uU eine den Wortlaut des Gesetzes übersteigende Rechtsfortbildung
Bloß negative Auswirkungen auf die Rechte Dritter rechtfertigen es nicht, dem Einzelnen die Berufung auf die Bestimmungen einer Richtlinie gegenüber einem Mitgliedstaat zu versagen; richtlinienwidrige technische Vorschriften sind im (Vertrags-)Verhältnis zwischen Privaten unanwendbar
Ist der Aufwand des Leistenden nur eine Folge eines unverschuldeten Irrtums über die wahre Rechtslage, nach der ein anderer leistungspflichtig ist, nicht aber das Ergebnis seines Willensentschlusses, den eigentlich Leistungspflichtigen von dessen Ersatzhaftung zu befreien, so muss in einem solchen ...
Das rein entgeltverknüpfte Abbedingen des Rechts auf Feststellung der wahren Vaterschaft zu Lasten des Kindes stellt eine gem § 879 ABGB nichtige Vereinbarung dar, wodurch diese ex tunc beseitigt wird; ein sog Entlastungsvertrag, der bloß zwischen den Ehegatten regelt, wer die Unterhaltslast in ...
Ein Wertzuwachs im Vermögen Dritter stellt kein aufzuteilendes Vermögen der früheren Ehegatten dar, auch unterliegen Kreditverbindlichkeiten, die zur Finanzierung des fremden Wertzuwachses eingegangen wurden, nicht der Aufteilung; auf diese Kreditanteile sowie auf eine weiterhin aufrechte Nutzung ...
Es kann einem um die Aufrechterhaltung der Ehe jahrelang ringenden Ehegatten nicht als Verschulden zugerechnet werden, wenn er letztlich in Erkenntnis des Scheiterns seiner Bemühungen den Willen zur Fortsetzung der Ehe verliert und diesem Willen entsprechende Handlungen setzt

