Unter Familienangehörigen wird zwar nicht jene Bestimmtheit von Willenserklärungen verlangt, wie dies im Geschäftsverkehr zwischen fremden Personen der Fall ist; entscheidend dafür, ob eine vertragliche Rechtsgrundlage für die Wohnungsbenützung oder ein familienrechtliches Wohnverhältnis ...
Wenn der Verbraucher auf die ihm gegenüber der beklagten Partei als Übergeber zustehenden Gewährleistungsrechte nicht hingewiesen wird, wird dem sich aus § 6 Abs 3 KSchG ergebenden Vollständigkeitsgebot nicht Rechnung getragen
§ 25d KSchG soll Interzedenten nicht grundsätzlich von beschwerlichen Verpflichtungen teilweise oder ganz entlasten, sondern zielt auf extreme Einzelfälle ab; Anwendungsfälle sind ruinöse Haftungen, die den Interzedenten langfristig wirtschaftlich ruinieren oder den Interzedenten in eine ...
Nur das (objektive) Bekanntsein bzw die positive Kenntnis von Schaden und Schädiger ist maßgeblich; setzt diese Kenntnis Fachwissen voraus, so beginnt die Verjährungsfrist regelmäßig erst zu laufen, wenn der Geschädigte durch ein Sachverständigengutachten Einblick in diese Zusammenhänge ...
Die Frist des § 924 zweiter Satz ABGB beginnt zu laufen, wenn der Käufer oder Werkbesteller in Annahmeverzug gerät
Einzelwirkungen des Transparenzgebots sind das Gebot der Erkennbarkeit und Verständlichkeit, das Gebot, den anderen Vertragsteil auf bestimmte Rechtsfolgen hinzuweisen, das Bestimmtheitsgebot, das Gebot der Differenzierung, das Richtigkeitsgebot und das Gebot der Vollständigkeit, wenn die ...
Der Motivirrtum betrifft den Grund des für den Vertragsabschluss maßgebenden Parteiwillens, der Geschäftsirrtum betrifft hingegen den Inhalt des Parteiwillens
Nach der Rsp setzt die Haftung für einen wissentlich falschen Rat oder eine wissentlich falsche Auskunft nach § 1300 Satz 2 ABGB nur bedingten Schädigungsvorsatz (dolus eventualis) voraus; dem Erteiler der Auskunft muss lediglich bewusst sein, dass aus seiner Handlung überhaupt ein Schaden ...
Unter Familienangehörigen wird zwar nicht jene Bestimmtheit von Willenserklärungen verlangt, wie dies im Geschäftsverkehr zwischen fremden Personen der Fall ist; entscheidend dafür, ob eine vertragliche Rechtsgrundlage für die Wohnungsbenützung oder ein familienrechtliches Wohnverhältnis ...
Die Frist des § 924 zweiter Satz ABGB beginnt zu laufen, wenn der Käufer oder Werkbesteller in Annahmeverzug gerät
Wenn der Verbraucher auf die ihm gegenüber der beklagten Partei als Übergeber zustehenden Gewährleistungsrechte nicht hingewiesen wird, wird dem sich aus § 6 Abs 3 KSchG ergebenden Vollständigkeitsgebot nicht Rechnung getragen
Einzelwirkungen des Transparenzgebots sind das Gebot der Erkennbarkeit und Verständlichkeit, das Gebot, den anderen Vertragsteil auf bestimmte Rechtsfolgen hinzuweisen, das Bestimmtheitsgebot, das Gebot der Differenzierung, das Richtigkeitsgebot und das Gebot der Vollständigkeit, wenn die ...
§ 25d KSchG soll Interzedenten nicht grundsätzlich von beschwerlichen Verpflichtungen teilweise oder ganz entlasten, sondern zielt auf extreme Einzelfälle ab; Anwendungsfälle sind ruinöse Haftungen, die den Interzedenten langfristig wirtschaftlich ruinieren oder den Interzedenten in eine ...
Der Motivirrtum betrifft den Grund des für den Vertragsabschluss maßgebenden Parteiwillens, der Geschäftsirrtum betrifft hingegen den Inhalt des Parteiwillens
Nur das (objektive) Bekanntsein bzw die positive Kenntnis von Schaden und Schädiger ist maßgeblich; setzt diese Kenntnis Fachwissen voraus, so beginnt die Verjährungsfrist regelmäßig erst zu laufen, wenn der Geschädigte durch ein Sachverständigengutachten Einblick in diese Zusammenhänge ...
Nach der Rsp setzt die Haftung für einen wissentlich falschen Rat oder eine wissentlich falsche Auskunft nach § 1300 Satz 2 ABGB nur bedingten Schädigungsvorsatz (dolus eventualis) voraus; dem Erteiler der Auskunft muss lediglich bewusst sein, dass aus seiner Handlung überhaupt ein Schaden ...

