BGBl-Langtitel der letzten Woche
Das Rekursgericht war der Ansicht, allein der Umstand, dass mit der Bucheinsicht ein gewisser Zeitaufwand verbunden ist, stelle keinen ausreichenden Grund dar, der ausnahmsweise eine Vertretung zuließe; auf die Beiziehung eines sachverständigen Dritten habe sich der Antrag nicht gerichtet; ein ...
Unabhängig davon, ob ein Laufbild auch ein gewerbsmäßig hergestelltes Filmwerk iSd § 38 UrhG ist, hat sein Hersteller nach § 73 Abs 2 iVm § 74 Abs 3 UrhG jedenfalls Anspruch darauf, dass Vervielfältigungsstücke seines Laufbilds mit einem entsprechenden Hinweis auf den Hersteller versehen ...
Beschlüsse aus Verlassenschaftsverfahren sind öffentliche Urkunden und können daher Grundlage für die Berichtigung des Grundbuchs sein
Der höchstpersönliche Lebensbereich stellt den Kernbereich der geschützten Privatsphäre dar und ist einer den Eingriff rechtfertigenden Interessenabwägung regelmäßig nicht zugänglich
Unter dem Aspekt der Verbandsverantwortlichkeit ist nicht von Bedeutung, welche (individuell bestimmte) natürliche Person, sondern, dass ein Entscheidungsträger (§ 3 Abs 2 VbVG) oder Mitarbeiter (§ 3 Abs 3 VbVG) des belangten Verbandes die Anknüpfungstat (§ 3 Abs 1 VbVG) begangen hat
Ein zielstrebiger Studienerfolg ist nicht zwingend bereits dann zu verneinen, wenn nach schlichtem Dividieren die pro Semester erreichten ECTS-Punkte nicht (stets) jenen Punkten entsprechen, die bei einer durchschnittlichen Studiendauer im rechnerischen Durchschnitt auf ein Semester entfallen; die ...
Ein zu Recht nach § 364c ABGB vereinbartes und verbüchertes Belastungs- und Veräußerungsverbot zwischen einem Stiefgroßelternteil und seinem Stiefenkel verliert nicht schon allein aufgrund des Todes des diese Schwägerschaft vermittelnden Großelternteils seine dingliche Wirkung
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Der höchstpersönliche Lebensbereich stellt den Kernbereich der geschützten Privatsphäre dar und ist einer den Eingriff rechtfertigenden Interessenabwägung regelmäßig nicht zugänglich
Das Rekursgericht war der Ansicht, allein der Umstand, dass mit der Bucheinsicht ein gewisser Zeitaufwand verbunden ist, stelle keinen ausreichenden Grund dar, der ausnahmsweise eine Vertretung zuließe; auf die Beiziehung eines sachverständigen Dritten habe sich der Antrag nicht gerichtet; ein ...
Unter dem Aspekt der Verbandsverantwortlichkeit ist nicht von Bedeutung, welche (individuell bestimmte) natürliche Person, sondern, dass ein Entscheidungsträger (§ 3 Abs 2 VbVG) oder Mitarbeiter (§ 3 Abs 3 VbVG) des belangten Verbandes die Anknüpfungstat (§ 3 Abs 1 VbVG) begangen hat
Unabhängig davon, ob ein Laufbild auch ein gewerbsmäßig hergestelltes Filmwerk iSd § 38 UrhG ist, hat sein Hersteller nach § 73 Abs 2 iVm § 74 Abs 3 UrhG jedenfalls Anspruch darauf, dass Vervielfältigungsstücke seines Laufbilds mit einem entsprechenden Hinweis auf den Hersteller versehen ...
Ein zielstrebiger Studienerfolg ist nicht zwingend bereits dann zu verneinen, wenn nach schlichtem Dividieren die pro Semester erreichten ECTS-Punkte nicht (stets) jenen Punkten entsprechen, die bei einer durchschnittlichen Studiendauer im rechnerischen Durchschnitt auf ein Semester entfallen; die ...
Beschlüsse aus Verlassenschaftsverfahren sind öffentliche Urkunden und können daher Grundlage für die Berichtigung des Grundbuchs sein
Ein zu Recht nach § 364c ABGB vereinbartes und verbüchertes Belastungs- und Veräußerungsverbot zwischen einem Stiefgroßelternteil und seinem Stiefenkel verliert nicht schon allein aufgrund des Todes des diese Schwägerschaft vermittelnden Großelternteils seine dingliche Wirkung

