Weil die ordre-public-Klausel des § 6 IPRG eine systemwidrige Ausnahme darstellt, wird allgemein sparsamster Gebrauch gefordert, eine schlichte Unbilligkeit des Ergebnisses genügt ebensowenig wie der bloße Widerspruch zu zwingenden österreichischen Vorschriften
§ 68 EheG gewährt keinen vollen Unterhaltsanspruch, sondern entgegen dem Wesen eines solchen nur einen Teil des zur Deckung des gesamten Lebensbedarfs erforderlichen Betrags ("ein Beitrag zu seinem Unterhalt"); eine weitere Einschränkung besteht darin, dass schon im Richterspruch eine zeitliche ...
Der mittelbare Störer ist nur insoweit zu belangen, als er die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit hat, die störenden Handlungen Dritter zu steuern und gegebenenfalls zu verhindern; wenn offenkundig kein anderes Mittel geeignet ist, die Störung abzustellen, kann auch ein Begehren des ...
Die Vermietung der vormaligen Hausbesorgerwohnung, die mangels Widmungsänderung weiterhin allgemeiner Teil der Liegenschaft ist, ist Verwaltungsangelegenheit, in deren Rahmen der Eigentümergemeinschaft die Vermieterstellung sowie die Sachlegitimation zukommt
Dem Scheidungsstatut des § 20 Abs 1 IPRG unterliegt insbesondere der nacheheliche Unterhalt
Ein Antrag auf Obsorgezuteilung nach § 177a Abs 2 ABGB bedarf keiner Begründung; diesfalls ist gegen den Willen eines Elternteils eine Aufrechterhaltung der Obsorge beider Eltern auch nur in einem Teilbereich ausgeschlossen
Die Abtretung des Mietrechts erfolgt schon mit der Willenseinigung zwischen verlassendem Hauptmieter und dem eintretenden Angehörigen, auf die Verständigung des Vermieters kommt es nicht an
Das Zurückweisungsrecht steht dem Gläubiger bereits bei konkreter Gefahr einer aussichtsreichen Gläubigeranfechtung zu; die Beweislast für die bestehende Anfechtungsgefahr trifft den Gläubiger; die Rücküberweisung der Zahlung ist für die Wirksamkeit der Zurückweisungserklärung ebenso wenig ...
Weil die ordre-public-Klausel des § 6 IPRG eine systemwidrige Ausnahme darstellt, wird allgemein sparsamster Gebrauch gefordert, eine schlichte Unbilligkeit des Ergebnisses genügt ebensowenig wie der bloße Widerspruch zu zwingenden österreichischen Vorschriften
Dem Scheidungsstatut des § 20 Abs 1 IPRG unterliegt insbesondere der nacheheliche Unterhalt
§ 68 EheG gewährt keinen vollen Unterhaltsanspruch, sondern entgegen dem Wesen eines solchen nur einen Teil des zur Deckung des gesamten Lebensbedarfs erforderlichen Betrags ("ein Beitrag zu seinem Unterhalt"); eine weitere Einschränkung besteht darin, dass schon im Richterspruch eine zeitliche ...
Ein Antrag auf Obsorgezuteilung nach § 177a Abs 2 ABGB bedarf keiner Begründung; diesfalls ist gegen den Willen eines Elternteils eine Aufrechterhaltung der Obsorge beider Eltern auch nur in einem Teilbereich ausgeschlossen
Der mittelbare Störer ist nur insoweit zu belangen, als er die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit hat, die störenden Handlungen Dritter zu steuern und gegebenenfalls zu verhindern; wenn offenkundig kein anderes Mittel geeignet ist, die Störung abzustellen, kann auch ein Begehren des ...
Die Abtretung des Mietrechts erfolgt schon mit der Willenseinigung zwischen verlassendem Hauptmieter und dem eintretenden Angehörigen, auf die Verständigung des Vermieters kommt es nicht an
Die Vermietung der vormaligen Hausbesorgerwohnung, die mangels Widmungsänderung weiterhin allgemeiner Teil der Liegenschaft ist, ist Verwaltungsangelegenheit, in deren Rahmen der Eigentümergemeinschaft die Vermieterstellung sowie die Sachlegitimation zukommt
Das Zurückweisungsrecht steht dem Gläubiger bereits bei konkreter Gefahr einer aussichtsreichen Gläubigeranfechtung zu; die Beweislast für die bestehende Anfechtungsgefahr trifft den Gläubiger; die Rücküberweisung der Zahlung ist für die Wirksamkeit der Zurückweisungserklärung ebenso wenig ...

