Die vom Vermieter akzeptierte Zurückstellung des Schlüssels zum Bestandobjekt kann bei Hinzutreten bestimmter Umstände die Annahme einer (konkludenten) Auflösung des Bestandverhältnisses rechtfertigen
Die Abtretung von Gewährleistungsrechten an den Vertragspartner findet - ebenso wie die Überbindung von Gewährleistungspflichten an einen Dritten - im Verhältnis zu Verbrauchern ihre Grenze jedenfalls darin, dass die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche der Verbraucher nicht beschnitten ...
Es trifft zwar zu, dass ein Fahrzeuglenker auch mit schwer wahrnehmbaren, also auch mit dunklen, unbeleuchteten Hindernissen auf der Fahrbahn rechnen muss; er braucht aber die Wahl seiner Geschwindigkeit nicht auf plötzlich, unvermutet und für ihn nicht vorhersehbar auftauchende Hindernisse ...
Die Beurteilung der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit ist ausgehend vom konkreten Vermittlungsauftrag vorzunehmen; aufgrund der Einzelfallbezogenheit kann keine Regel dafür aufgestellt werden, welche Vertragstypen zueinander im Verhältnis der "Zweckgleichheit" stehen
Die Allmählichkeitsklausel nach Art 7.11. AHVB 1998 bezieht sich auf die im § 364 Abs 2 ABGB angesprochenen, vom Grund des Nachbarn ausgehenden "Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche"
Die Aufklärung soll den konkreten Patienten in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Zustimmung zum Eingriff zu überblicken; die ärztliche Aufklärungspflicht ist bei Vorliegen einer typischen Gefahr verschärft
Bei der Beurteilung eines Verhaltens gem § 863 ABGB kommt es grundsätzlich nicht darauf an, was der sich in einer bestimmten Weise Verhaltende allenfalls wollte, sondern vielmehr darauf, welche Schlüsse der Partner daraus nach Treu und Glauben abzuleiten berechtigt war; das Schweigen muss als ...
Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 1 MRG ist keineswegs schon allein deshalb zu verneinen, weil der Gewerbebetrieb (noch) ohne Gewerbeberechtigung geführt wird, falls die übrigen Merkmale einer Vermietung im Rahmen des Betriebs eines Beherbergungsunternehmens gegeben sind
Die vom Vermieter akzeptierte Zurückstellung des Schlüssels zum Bestandobjekt kann bei Hinzutreten bestimmter Umstände die Annahme einer (konkludenten) Auflösung des Bestandverhältnisses rechtfertigen
Die Allmählichkeitsklausel nach Art 7.11. AHVB 1998 bezieht sich auf die im § 364 Abs 2 ABGB angesprochenen, vom Grund des Nachbarn ausgehenden "Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche"
Die Abtretung von Gewährleistungsrechten an den Vertragspartner findet - ebenso wie die Überbindung von Gewährleistungspflichten an einen Dritten - im Verhältnis zu Verbrauchern ihre Grenze jedenfalls darin, dass die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche der Verbraucher nicht beschnitten ...
Die Aufklärung soll den konkreten Patienten in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Zustimmung zum Eingriff zu überblicken; die ärztliche Aufklärungspflicht ist bei Vorliegen einer typischen Gefahr verschärft
Es trifft zwar zu, dass ein Fahrzeuglenker auch mit schwer wahrnehmbaren, also auch mit dunklen, unbeleuchteten Hindernissen auf der Fahrbahn rechnen muss; er braucht aber die Wahl seiner Geschwindigkeit nicht auf plötzlich, unvermutet und für ihn nicht vorhersehbar auftauchende Hindernisse ...
Bei der Beurteilung eines Verhaltens gem § 863 ABGB kommt es grundsätzlich nicht darauf an, was der sich in einer bestimmten Weise Verhaltende allenfalls wollte, sondern vielmehr darauf, welche Schlüsse der Partner daraus nach Treu und Glauben abzuleiten berechtigt war; das Schweigen muss als ...
Die Beurteilung der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit ist ausgehend vom konkreten Vermittlungsauftrag vorzunehmen; aufgrund der Einzelfallbezogenheit kann keine Regel dafür aufgestellt werden, welche Vertragstypen zueinander im Verhältnis der "Zweckgleichheit" stehen
Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 1 MRG ist keineswegs schon allein deshalb zu verneinen, weil der Gewerbebetrieb (noch) ohne Gewerbeberechtigung geführt wird, falls die übrigen Merkmale einer Vermietung im Rahmen des Betriebs eines Beherbergungsunternehmens gegeben sind

