Die Frage der Unterhaltsberechtigung während aufrechter Ehe ist eine solche im Rahmen der "persönlichen Rechtswirkungen der Ehe" iSd § 18 IPRG
Eine Übertragung der Obsorge an den Jugendwohlfahrtsträger ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie zur Sicherung des Kindeswohls unumgänglich ist
Der vom Vermieter dem Mieter im Rahmen der §§ 3 Abs 1 und 3, 8 Abs 3 MRG zu ersetzende Aufwand für Vor- und Nacharbeiten umfasst auch das nach Art und Umfang der aufgetragenen Erhaltungsarbeiten notwendige Entfernen der Fahrnisse aus dem Objekt und deren nachfolgende Wiedereinbringung
Unvertretbar und damit schuldhaft ist etwa ein Abweichen von einer klaren Rechtslage oder der stRsp des zuständigen Höchstgerichts, das nicht erkennen lässt, dass es auf einer sorgfältigen und bei geforderter Schriftlichkeit auch begründeten Überlegung und Auseinandersetzung mit der hRsp ...
Ein geeigneter Verein ist unmittelbar zu bestellen, wenn sonst besondere Anforderungen mit der Sachwalterschaft verbunden sind, wie insbesondere sozialarbeiterische oder psychologische Fähigkeiten oder beim Umgang mit besonders schwierigen Personen
Die Unterhaltspflicht gestattet dem Unterhaltsschuldner nur bei Vorliegen von besonders berücksichtigungswürdigen Gründen die Aufrechterhaltung des Wohnsitzes in einem Land, wenn er in Kenntnis des Umstands ist, dass dort eine seinen Fähigkeiten entsprechende Arbeitsmöglichkeit nicht besteht
Bei Zugrundelegung einer mittleren (durchschnittlichen) Brauchbarkeit kommt es für das Ausmaß einer Mietzinsminderung auf Grad und Dauer der Beeinträchtigung an, wobei im Vordergrund der Vertragszweck steht; es ist eine Verwendbarkeit zu fordern, wie sie gewöhnlich nach dem Vertragszweck ...
Zwar können auch bloße Verdächtigungen unter § 1330 Abs 2 ABGB fallen; vor dem Hintergrund der Medienfreiheit fällt die Interessenabwägung allerdings regelmäßig schon dann zugunsten der Berichterstattung aus, wenn nicht überwiegende Gründe deutlich dagegen sprechen
Die Frage der Unterhaltsberechtigung während aufrechter Ehe ist eine solche im Rahmen der "persönlichen Rechtswirkungen der Ehe" iSd § 18 IPRG
Ein geeigneter Verein ist unmittelbar zu bestellen, wenn sonst besondere Anforderungen mit der Sachwalterschaft verbunden sind, wie insbesondere sozialarbeiterische oder psychologische Fähigkeiten oder beim Umgang mit besonders schwierigen Personen
Eine Übertragung der Obsorge an den Jugendwohlfahrtsträger ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie zur Sicherung des Kindeswohls unumgänglich ist
Die Unterhaltspflicht gestattet dem Unterhaltsschuldner nur bei Vorliegen von besonders berücksichtigungswürdigen Gründen die Aufrechterhaltung des Wohnsitzes in einem Land, wenn er in Kenntnis des Umstands ist, dass dort eine seinen Fähigkeiten entsprechende Arbeitsmöglichkeit nicht besteht
Der vom Vermieter dem Mieter im Rahmen der §§ 3 Abs 1 und 3, 8 Abs 3 MRG zu ersetzende Aufwand für Vor- und Nacharbeiten umfasst auch das nach Art und Umfang der aufgetragenen Erhaltungsarbeiten notwendige Entfernen der Fahrnisse aus dem Objekt und deren nachfolgende Wiedereinbringung
Bei Zugrundelegung einer mittleren (durchschnittlichen) Brauchbarkeit kommt es für das Ausmaß einer Mietzinsminderung auf Grad und Dauer der Beeinträchtigung an, wobei im Vordergrund der Vertragszweck steht; es ist eine Verwendbarkeit zu fordern, wie sie gewöhnlich nach dem Vertragszweck ...
Unvertretbar und damit schuldhaft ist etwa ein Abweichen von einer klaren Rechtslage oder der stRsp des zuständigen Höchstgerichts, das nicht erkennen lässt, dass es auf einer sorgfältigen und bei geforderter Schriftlichkeit auch begründeten Überlegung und Auseinandersetzung mit der hRsp ...
Zwar können auch bloße Verdächtigungen unter § 1330 Abs 2 ABGB fallen; vor dem Hintergrund der Medienfreiheit fällt die Interessenabwägung allerdings regelmäßig schon dann zugunsten der Berichterstattung aus, wenn nicht überwiegende Gründe deutlich dagegen sprechen

