Die Erlassung eines Feststellungsbescheides zur Festsetzung des Stichtages für die Berechnung des Dienstjubiläums ist unzulässig
Die Bestellung eines Baustellenkoordinators kann den Arbeitgeber nicht von seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit befreien
Überschreitet der Anteil der höherwertigen Dienstverrichtung wenigstens 25 von Hundert des Gesamtvolumens der Tätigkeit, so liegt eine erhebliche und damit für eine Verwendungsgruppenzulage anspruchsbegründende Dienstverrichtung vor
Bei Bestehen eines Stechuhr- Kontrollsystems kann einem Gegenbeweis, etwa in Form eines Zeugen, nur dann entsprechendes Gewicht zukommen, wenn im konkreten Betrieb neben dem Stechuhr-Kontrollsystem ein weiteres Kontrollsystem besteht, aus dem sich die tatsächlichen Arbeitszeiten ergeben
Bei der Arbeitsstätte handelt sich um die Orte in den Gebäuden des Unternehmens und/oder Betriebs, die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind, einschließlich jedes Ortes auf dem Gelände des Unternehmens und/oder Betriebs, zu dem Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben
Eine gemeinschaftsrechtskonforme Rechtsanwendung muss - um werdende Mütter, die vom (erweiterten) Beschäftigungsverbot betroffen sind, mit anderen Dienstnehmern gleich zu behandeln - ersteren ermöglichen, den Erholungsurlaub nach Ende des Beschäftigungsverbotes, und zwar innerhalb jenes ...
Die Erlassung eines Feststellungsbescheides zur Festsetzung des Stichtages für die Berechnung des Dienstjubiläums ist unzulässig
Bei Bestehen eines Stechuhr- Kontrollsystems kann einem Gegenbeweis, etwa in Form eines Zeugen, nur dann entsprechendes Gewicht zukommen, wenn im konkreten Betrieb neben dem Stechuhr-Kontrollsystem ein weiteres Kontrollsystem besteht, aus dem sich die tatsächlichen Arbeitszeiten ergeben
Die Bestellung eines Baustellenkoordinators kann den Arbeitgeber nicht von seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit befreien
Bei der Arbeitsstätte handelt sich um die Orte in den Gebäuden des Unternehmens und/oder Betriebs, die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind, einschließlich jedes Ortes auf dem Gelände des Unternehmens und/oder Betriebs, zu dem Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben
Überschreitet der Anteil der höherwertigen Dienstverrichtung wenigstens 25 von Hundert des Gesamtvolumens der Tätigkeit, so liegt eine erhebliche und damit für eine Verwendungsgruppenzulage anspruchsbegründende Dienstverrichtung vor
Eine gemeinschaftsrechtskonforme Rechtsanwendung muss - um werdende Mütter, die vom (erweiterten) Beschäftigungsverbot betroffen sind, mit anderen Dienstnehmern gleich zu behandeln - ersteren ermöglichen, den Erholungsurlaub nach Ende des Beschäftigungsverbotes, und zwar innerhalb jenes ...

