Erfolgt die Leistung deshalb, weil die Anwendung der Norm, auf Grund derer die Leistung erfolgt, auf einem Irrtum der auszahlenden Stelle beruht, den der Leistungsempfänger weder erkennt noch veranlasst hat, so ist dieser Irrtum nur dann im genannten Sinn objektiv erkennbar (und damit eine ...
Allgemeine Ausführungen
Allgemeine Ausführungen
Eine Dienstunfähigkeit, welche bei Fortführung einer entsprechenden Therapie mit sehr großer Wahrscheinlichkeit, wenn auch nicht vor Ablauf einer Frist von 18 Monaten, wegfallen wird, begründet keine dauernde Dienstunfähigkeit
Bei der Klärung der Frage, ob dem Dienstgeber eine Weiterbeschäftigung des Dienstnehmers iSd § 8 Abs 3 und 4 BEinstG nicht zugemutet werden kann, hat die Behörde die wirtschaftliche Gesamtsituation festzustellen
Gem § 73 Abs 2 LDG sind die Disziplinarbehörden lediglich an den Spruch eines rechtskräftigen Urteiles eines Strafgerichtes oder Straferkenntnisses eines UVS gebunden, nicht aber an Strafbescheide der Bezirksverwaltungsbehörde
Die Ansicht der belangten Behörde, die - neben einer einschlägigen Berufspraxis erforderlichen - Kenntnisse iSd § 2 Z 4 IngG könnten ausschließlich durch eine - durch Prüfungszeugnisse belegte - Ausbildung an einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten inländischen ...
Das Vertrauen auf die ärztliche Bescheinigung und damit auf eine Rechtfertigung der Dienstverhinderung ist lediglich dann nicht geeignet, einen ausreichenden Entschuldigungsgrund iSd § 12c Abs 1 Z 2 GehG herzustellen, wenn der Beamte auf Grund besonderer Umstände keinesfalls mehr auf die ...
Erfolgt die Leistung deshalb, weil die Anwendung der Norm, auf Grund derer die Leistung erfolgt, auf einem Irrtum der auszahlenden Stelle beruht, den der Leistungsempfänger weder erkennt noch veranlasst hat, so ist dieser Irrtum nur dann im genannten Sinn objektiv erkennbar (und damit eine ...
Bei der Klärung der Frage, ob dem Dienstgeber eine Weiterbeschäftigung des Dienstnehmers iSd § 8 Abs 3 und 4 BEinstG nicht zugemutet werden kann, hat die Behörde die wirtschaftliche Gesamtsituation festzustellen
Allgemeine Ausführungen
Gem § 73 Abs 2 LDG sind die Disziplinarbehörden lediglich an den Spruch eines rechtskräftigen Urteiles eines Strafgerichtes oder Straferkenntnisses eines UVS gebunden, nicht aber an Strafbescheide der Bezirksverwaltungsbehörde
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Die Ansicht der belangten Behörde, die - neben einer einschlägigen Berufspraxis erforderlichen - Kenntnisse iSd § 2 Z 4 IngG könnten ausschließlich durch eine - durch Prüfungszeugnisse belegte - Ausbildung an einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten inländischen ...
Eine Dienstunfähigkeit, welche bei Fortführung einer entsprechenden Therapie mit sehr großer Wahrscheinlichkeit, wenn auch nicht vor Ablauf einer Frist von 18 Monaten, wegfallen wird, begründet keine dauernde Dienstunfähigkeit
Das Vertrauen auf die ärztliche Bescheinigung und damit auf eine Rechtfertigung der Dienstverhinderung ist lediglich dann nicht geeignet, einen ausreichenden Entschuldigungsgrund iSd § 12c Abs 1 Z 2 GehG herzustellen, wenn der Beamte auf Grund besonderer Umstände keinesfalls mehr auf die ...

