Das BDG knüpft bei den von ihm nicht definierten Deliktselementen (tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes menschliches Verhalten) am Begriffsverständnis des Allgemeinen Teils des StGB an
Die Eigenschaft als Sachverständiger ist zu entziehen, wenn sich herausstellt, dass ua die "Vertrauenswürdigkeit" bei der Eintragung nicht gegeben war oder aber später weggefallen ist
Vor dem Hintergrund des restriktiven gesetzgeberischen Ansatzes ist bei der Beurteilung der Frage, inwieweit von der ausdrücklichen Anordnung bestimmter Mehrdienstleistungen auch schlüssig die Anordnung in diesem Zusammenhang nicht ausdrücklich erwähnter, wenngleich nachträglich zur ...
Allgemeine Ausführungen
Wird in einem Disziplinarerkenntnis der Vorwurf der Missachtung einer Weisung entgegen § 44 Abs 1 BDG erhoben, muss sowohl der Inhalt der Weisung, deren Verletzung Gegenstand des Verfahrens ist, als auch das vorgeworfene, der Weisung zuwiderlaufende Verhalten des Beschuldigten auf präzise Weise ...
Die Auffassung der belangten Behörde, wonach eine besoldungsgruppenfremde Verwendung keinesfalls einer "höheren Verwendungsgruppe" im Verständnis des § 75 GehG zugeordnet sein kann, ist unzutreffend
Liegen sowohl vor Beginn als auch nach Beendigung der Reisebewegung dienstliche Tätigkeiten in einem insgesamt auch zeitlich nicht unerheblichen Umfang vor, die im unmittelbaren Konnex mit der Dienstverrichtung gelegen sind, dann gebührt auch für Zeiten der Reisebewegung eine ...
Ist strittig, ob es sich um eine Versetzung oder eine Dienstzuteilung handelt, liegt eine "Angelegenheit des § 38 BDG" iSd § 41a Abs 6 BDG vor
Das BDG knüpft bei den von ihm nicht definierten Deliktselementen (tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes menschliches Verhalten) am Begriffsverständnis des Allgemeinen Teils des StGB an
Wird in einem Disziplinarerkenntnis der Vorwurf der Missachtung einer Weisung entgegen § 44 Abs 1 BDG erhoben, muss sowohl der Inhalt der Weisung, deren Verletzung Gegenstand des Verfahrens ist, als auch das vorgeworfene, der Weisung zuwiderlaufende Verhalten des Beschuldigten auf präzise Weise ...
Die Eigenschaft als Sachverständiger ist zu entziehen, wenn sich herausstellt, dass ua die "Vertrauenswürdigkeit" bei der Eintragung nicht gegeben war oder aber später weggefallen ist
Die Auffassung der belangten Behörde, wonach eine besoldungsgruppenfremde Verwendung keinesfalls einer "höheren Verwendungsgruppe" im Verständnis des § 75 GehG zugeordnet sein kann, ist unzutreffend
Vor dem Hintergrund des restriktiven gesetzgeberischen Ansatzes ist bei der Beurteilung der Frage, inwieweit von der ausdrücklichen Anordnung bestimmter Mehrdienstleistungen auch schlüssig die Anordnung in diesem Zusammenhang nicht ausdrücklich erwähnter, wenngleich nachträglich zur ...
Liegen sowohl vor Beginn als auch nach Beendigung der Reisebewegung dienstliche Tätigkeiten in einem insgesamt auch zeitlich nicht unerheblichen Umfang vor, die im unmittelbaren Konnex mit der Dienstverrichtung gelegen sind, dann gebührt auch für Zeiten der Reisebewegung eine ...
Allgemeine Ausführungen
Ist strittig, ob es sich um eine Versetzung oder eine Dienstzuteilung handelt, liegt eine "Angelegenheit des § 38 BDG" iSd § 41a Abs 6 BDG vor

