Die kenntnisabhängige Frist in § 1487a ABGB ist mit derjenigen in § 1489 ABGB völlig gleich gelagert; es ist somit kein Grund ersichtlich, warum diese Rsp nicht auch im Anwendungsbereich des § 1487a ABGB gelten sollte; die allfällige Rechtsunkenntnis des Klägers könnte somit den Beginn des ...
Für die Ersitzung einer Wegedienstbarkeit durch eine Gemeinde genügt es, wenn der Weg vom Publikum offenkundig zum allgemeinen Vorteil benützt wird; an die Notwendigkeit sind keine strengen Anforderungen zu stellen; sie ist nicht mit Unentbehrlichkeit gleichzusetzen; für die Ersitzung von ...
Die Frage der rechtsmissbräuchlichen Rechtsausübung wurde vom Berufungsgericht jedenfalls vertretbar verneint; das Berufungsgericht wies darauf hin, dass der Kläger die Entfernung des Zauns unmittelbar nach dem Beginn seiner Errichtung gefordert habe, der Zaun dennoch danach weiter errichtet ...
Der Vertragspartner des Irrenden kann das Geschäft aufrecht erhalten, indem er rechtzeitig dem Irrenden das gewährt, was dieser infolge seines Irrtums zu erhalten erwartet hatte; rechtzeitig ist die Gewährung, wenn sie unmittelbar nach der Behauptung des Irrtums erfolgt; auf eine solche ...
Eine Streitanmerkung gem § 61 GBG ist bei bloß obligatorischen Ansprüchen nicht zu bewilligen
Es trifft zwar zu, dass die Errichtung eines entsprechenden Hindernisses die Freiheitsersitzung auch dann weiterlaufen lässt, wenn es von den Berechtigten durch rechtswidriges Betreten des Nachbargrundes oder Überklettern eines Zaunes umgangen wird; dass die Wanderer hier Nachbargrund betreten ...
Der OGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass ein erheblich nachteiliger Gebrauch etwa dann vorliegt, wenn ein Mieter eine Badewanne oder eine Dusche unsachgemäß ohne ausreichende Feuchtigkeitsisolierung durch nicht befugte Gewerbsleute installiert und bei Auftreten von Schäden nicht sofort ...
Gem § 454 Abs 1 ZPO sind Besitzstörungsklagen innerhalb von 30 Tagen anhängig zu machen, nachdem der Kläger von der Störung Kenntnis erlangt hat; da der Kläger bereits im Juni 2015 gerade wegen der Handlungen, die nunmehr Gegenstand des Schadenersatzanspruchs sind, gegen die Erstbeklagte als ...
Die kenntnisabhängige Frist in § 1487a ABGB ist mit derjenigen in § 1489 ABGB völlig gleich gelagert; es ist somit kein Grund ersichtlich, warum diese Rsp nicht auch im Anwendungsbereich des § 1487a ABGB gelten sollte; die allfällige Rechtsunkenntnis des Klägers könnte somit den Beginn des ...
Eine Streitanmerkung gem § 61 GBG ist bei bloß obligatorischen Ansprüchen nicht zu bewilligen
Für die Ersitzung einer Wegedienstbarkeit durch eine Gemeinde genügt es, wenn der Weg vom Publikum offenkundig zum allgemeinen Vorteil benützt wird; an die Notwendigkeit sind keine strengen Anforderungen zu stellen; sie ist nicht mit Unentbehrlichkeit gleichzusetzen; für die Ersitzung von ...
Es trifft zwar zu, dass die Errichtung eines entsprechenden Hindernisses die Freiheitsersitzung auch dann weiterlaufen lässt, wenn es von den Berechtigten durch rechtswidriges Betreten des Nachbargrundes oder Überklettern eines Zaunes umgangen wird; dass die Wanderer hier Nachbargrund betreten ...
Die Frage der rechtsmissbräuchlichen Rechtsausübung wurde vom Berufungsgericht jedenfalls vertretbar verneint; das Berufungsgericht wies darauf hin, dass der Kläger die Entfernung des Zauns unmittelbar nach dem Beginn seiner Errichtung gefordert habe, der Zaun dennoch danach weiter errichtet ...
Der OGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass ein erheblich nachteiliger Gebrauch etwa dann vorliegt, wenn ein Mieter eine Badewanne oder eine Dusche unsachgemäß ohne ausreichende Feuchtigkeitsisolierung durch nicht befugte Gewerbsleute installiert und bei Auftreten von Schäden nicht sofort ...
Der Vertragspartner des Irrenden kann das Geschäft aufrecht erhalten, indem er rechtzeitig dem Irrenden das gewährt, was dieser infolge seines Irrtums zu erhalten erwartet hatte; rechtzeitig ist die Gewährung, wenn sie unmittelbar nach der Behauptung des Irrtums erfolgt; auf eine solche ...
Gem § 454 Abs 1 ZPO sind Besitzstörungsklagen innerhalb von 30 Tagen anhängig zu machen, nachdem der Kläger von der Störung Kenntnis erlangt hat; da der Kläger bereits im Juni 2015 gerade wegen der Handlungen, die nunmehr Gegenstand des Schadenersatzanspruchs sind, gegen die Erstbeklagte als ...

