Für die Annahme einer Befangenheit iSd § 64 Abs 4 DSt müssen Umstände vorliegen, die aus der Sicht eines Außenstehenden geeignet sind, den Anschein einer nicht ausschließlich sachbezogenen Befassung mit dem zu entscheidenden Fall zu erwecken
Eine bloße Information über die Rechtslage stellt keine Drohung dar
§ 56 Abs 2 BDG enthält keine gesetzliche Ermächtigung zur Erlassung von Untersagungs- bzw Feststellungsbescheiden
Sind geeignete Versetzungsmöglichkeiten - bei deren Inanspruchnahme die Begehung gleichartiger Disziplinarvergehen durch den Beamten mit ausreichender Wahrscheinlichkeit verhindert werden kann - offenkundig oder werden sie vom Beamten im Disziplinarverfahren konkret ins Treffen geführt, so kann ...
Auch die Nutzung eines im Privateigentum stehenden Bildschirmgerätes in Heimarbeit für dienstliche Zwecke begründet einen Anspruch auf eine notwendige Sehhilfe gegenüber dem Dienstgeber
Die Zielsetzung einer Berufsvereinigung ist nicht aufgrund deren faktischer Tätigkeit zu beurteilen
Es darf keine Disziplinarstrafe wegen eines Verdachtes ausgesprochen werden, das nicht Gegenstand des durch den Einleitungsbeschluss in seinem Umfang bestimmten Disziplinarverfahrens ist; im Spruch des Einleitungsbeschlusses ist das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als ...
Mit der Stellvertretung "verbundene ständige Aufgaben" im Verständnis des § 37 Abs 10 Z 2 GehG liegen nur dann vor, wenn dem Beamten auch unabhängig vom Vorliegen des Vertretungsfalles (auf Dauer) Aufgaben der vertretenen Leitungsfunktion übertragen wurden
Für die Annahme einer Befangenheit iSd § 64 Abs 4 DSt müssen Umstände vorliegen, die aus der Sicht eines Außenstehenden geeignet sind, den Anschein einer nicht ausschließlich sachbezogenen Befassung mit dem zu entscheidenden Fall zu erwecken
Auch die Nutzung eines im Privateigentum stehenden Bildschirmgerätes in Heimarbeit für dienstliche Zwecke begründet einen Anspruch auf eine notwendige Sehhilfe gegenüber dem Dienstgeber
Eine bloße Information über die Rechtslage stellt keine Drohung dar
Die Zielsetzung einer Berufsvereinigung ist nicht aufgrund deren faktischer Tätigkeit zu beurteilen
§ 56 Abs 2 BDG enthält keine gesetzliche Ermächtigung zur Erlassung von Untersagungs- bzw Feststellungsbescheiden
Es darf keine Disziplinarstrafe wegen eines Verdachtes ausgesprochen werden, das nicht Gegenstand des durch den Einleitungsbeschluss in seinem Umfang bestimmten Disziplinarverfahrens ist; im Spruch des Einleitungsbeschlusses ist das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als ...
Sind geeignete Versetzungsmöglichkeiten - bei deren Inanspruchnahme die Begehung gleichartiger Disziplinarvergehen durch den Beamten mit ausreichender Wahrscheinlichkeit verhindert werden kann - offenkundig oder werden sie vom Beamten im Disziplinarverfahren konkret ins Treffen geführt, so kann ...
Mit der Stellvertretung "verbundene ständige Aufgaben" im Verständnis des § 37 Abs 10 Z 2 GehG liegen nur dann vor, wenn dem Beamten auch unabhängig vom Vorliegen des Vertretungsfalles (auf Dauer) Aufgaben der vertretenen Leitungsfunktion übertragen wurden

