Eine dauernde Betrauung mit einem Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Beamte die Aufgaben eines höherwertigen Arbeitsplatzes für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten ausübt
Zur Klarstellung seines Rechts für die Zukunft hat der Beamten - ebenso wie bezüglich der Amtstitel - auch einen Anspruch auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, wenn zweifelhaft ist, welche Verwendungsbezeichnung für ihn in Betracht kommt
Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass Supplierunterricht "mit Stillarbeit" oder das Zusammenlegen von Gruppen in Integrationsklassen eine gewisse Beeinträchtigung des Unterrichtszweckes und damit auch eine solche der diesem Unterrichtszweck dienenden dienstlichen Interessen mit sich bringt; ...
Die Ablegung der Reifeprüfung stellt einen wichtigen persönlichen Grund für die Gewährung von Sonderurlaub dar
Ein Feststellungsbescheid über einzelne Berechnungselemente eines strittigen Bezugs(- bestandteiles) oder eines sonstigen strittigen besoldungsrechtlichen Anspruchs ist unzulässig, weil die strittige Frage der Berechnung des Anspruchs im besoldungsrechtlichen Verfahren betreffend die Feststellung ...
Es muss sich nach dem klaren Wortlaut des § 13c Abs 2 GehG zwar um Folgen" desselben Unfalls", nicht aber um eine Dienstverhinderung durch "dieselbe Krankheit" handeln
Die Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber, dass der Monatsbezug des Bf ab einem bestimmten Zeitpunkt gekürzt werde, ist im Gesetz nicht vorgesehen
Gegenstand eines Feststellungsverfahrens kann einerseits die Frage sein, ob die Befolgung einer Weisung zu den Dienstpflichten des Beamten gehört; anderseits aber auch die "schlichte" Rechtswidrigkeit der Weisung; ein Recht auf eine solche bescheidmäßige Feststellung der Rechtmäßigkeit von ...
Eine dauernde Betrauung mit einem Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Beamte die Aufgaben eines höherwertigen Arbeitsplatzes für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten ausübt
Ein Feststellungsbescheid über einzelne Berechnungselemente eines strittigen Bezugs(- bestandteiles) oder eines sonstigen strittigen besoldungsrechtlichen Anspruchs ist unzulässig, weil die strittige Frage der Berechnung des Anspruchs im besoldungsrechtlichen Verfahren betreffend die Feststellung ...
Zur Klarstellung seines Rechts für die Zukunft hat der Beamten - ebenso wie bezüglich der Amtstitel - auch einen Anspruch auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, wenn zweifelhaft ist, welche Verwendungsbezeichnung für ihn in Betracht kommt
Es muss sich nach dem klaren Wortlaut des § 13c Abs 2 GehG zwar um Folgen" desselben Unfalls", nicht aber um eine Dienstverhinderung durch "dieselbe Krankheit" handeln
Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass Supplierunterricht "mit Stillarbeit" oder das Zusammenlegen von Gruppen in Integrationsklassen eine gewisse Beeinträchtigung des Unterrichtszweckes und damit auch eine solche der diesem Unterrichtszweck dienenden dienstlichen Interessen mit sich bringt; ...
Die Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber, dass der Monatsbezug des Bf ab einem bestimmten Zeitpunkt gekürzt werde, ist im Gesetz nicht vorgesehen
Die Ablegung der Reifeprüfung stellt einen wichtigen persönlichen Grund für die Gewährung von Sonderurlaub dar
Gegenstand eines Feststellungsverfahrens kann einerseits die Frage sein, ob die Befolgung einer Weisung zu den Dienstpflichten des Beamten gehört; anderseits aber auch die "schlichte" Rechtswidrigkeit der Weisung; ein Recht auf eine solche bescheidmäßige Feststellung der Rechtmäßigkeit von ...

