Die Duldung von Dienstpflichtverletzungen oder gleichartiger Dienstpflichtverletzungen durch Vorgesetzte, auch wenn diese - objektiv gesehen - als Dienstpflichtverletzungen zu qualifizieren sind, wirkt nicht schuldbefreiend, wenn der Inhalt der verletzten Vorschrift eindeutig und die ...
Sind geeignete Versetzungsmöglichkeiten - bei deren Inanspruchnahme die Begehung gleichartiger Disziplinarvergehen durch den Beamten mit ausreichender Wahrscheinlichkeit verhindert werden kann - offenkundig oder werden sie vom Beamten im Disziplinarverfahren konkret ins Treffen geführt, so kann ...
Gerade für den Fall eigenmächtiger Handlungen von Arbeitnehmern gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften hat das entsprechende Kontrollsystem Platz zu greifen; schon deshalb kann es kein Vertrauen darauf geben, dass die eingewiesenen, laufend geschulten und ordnungsgemäß ausgerüsteten Arbeitnehmer ...
Die Erörterung der Höhe einer gebührenden Verwendungszulage fällt nicht unter den Tatbestand des § 10 DVG, sodass von daher ein Abgehen von den nach § 1 Abs 1 DVG iVm § 58 Abs 1 AVG gebotenen Formerfordernissen nicht gerechtfertigt ist
Entscheidend für die Beurteilung der Wertigkeit eines Arbeitsplatzes ist dessen tatsächlicher Inhalt, also die konkret zu erbringenden Tätigkeiten; dies gilt selbst dann, wenn der mit einem Arbeitsplatz ursprünglich verbundene Aufgabenbereich etwa durch Weisungen eines zuständigen Vorgesetzten ...
Voraussetzung für die Annahme einer den Lauf der Verjährungsfrist in Gang setzenden Kenntnis der Disziplinarbehörde ist einerseits die Mitteilung von Umständen, die nicht bloß auf Gerüchten, Vermutungen Dritter oder bloßes Kennenmüssen beruhen, und andererseits die Eignung dieser Umstände, ...
Für die Frage der Gebührlichkeit der Wachdienstzulage bzw ihres Entfalles sind auch vorübergehende Änderungen der Verwendung des Beamten von Belang; die Verwendung wird durch einen - auch lange dauernden - Krankenstand nicht unterbrochen
Wenn eine krankhafte Veranlagung und ein Unfallereignis bei Entstehung einer Körperschädigung zusammenwirken, ist zu beurteilen, ob das Unfallereignis eine wesentlich mitwirkende Bedingung für die Schädigung gewesen ist oder ob die krankhafte Veranlagung alleinige oder überragende Ursache war; ...
Die Duldung von Dienstpflichtverletzungen oder gleichartiger Dienstpflichtverletzungen durch Vorgesetzte, auch wenn diese - objektiv gesehen - als Dienstpflichtverletzungen zu qualifizieren sind, wirkt nicht schuldbefreiend, wenn der Inhalt der verletzten Vorschrift eindeutig und die ...
Entscheidend für die Beurteilung der Wertigkeit eines Arbeitsplatzes ist dessen tatsächlicher Inhalt, also die konkret zu erbringenden Tätigkeiten; dies gilt selbst dann, wenn der mit einem Arbeitsplatz ursprünglich verbundene Aufgabenbereich etwa durch Weisungen eines zuständigen Vorgesetzten ...
Sind geeignete Versetzungsmöglichkeiten - bei deren Inanspruchnahme die Begehung gleichartiger Disziplinarvergehen durch den Beamten mit ausreichender Wahrscheinlichkeit verhindert werden kann - offenkundig oder werden sie vom Beamten im Disziplinarverfahren konkret ins Treffen geführt, so kann ...
Voraussetzung für die Annahme einer den Lauf der Verjährungsfrist in Gang setzenden Kenntnis der Disziplinarbehörde ist einerseits die Mitteilung von Umständen, die nicht bloß auf Gerüchten, Vermutungen Dritter oder bloßes Kennenmüssen beruhen, und andererseits die Eignung dieser Umstände, ...
Gerade für den Fall eigenmächtiger Handlungen von Arbeitnehmern gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften hat das entsprechende Kontrollsystem Platz zu greifen; schon deshalb kann es kein Vertrauen darauf geben, dass die eingewiesenen, laufend geschulten und ordnungsgemäß ausgerüsteten Arbeitnehmer ...
Für die Frage der Gebührlichkeit der Wachdienstzulage bzw ihres Entfalles sind auch vorübergehende Änderungen der Verwendung des Beamten von Belang; die Verwendung wird durch einen - auch lange dauernden - Krankenstand nicht unterbrochen
Die Erörterung der Höhe einer gebührenden Verwendungszulage fällt nicht unter den Tatbestand des § 10 DVG, sodass von daher ein Abgehen von den nach § 1 Abs 1 DVG iVm § 58 Abs 1 AVG gebotenen Formerfordernissen nicht gerechtfertigt ist
Wenn eine krankhafte Veranlagung und ein Unfallereignis bei Entstehung einer Körperschädigung zusammenwirken, ist zu beurteilen, ob das Unfallereignis eine wesentlich mitwirkende Bedingung für die Schädigung gewesen ist oder ob die krankhafte Veranlagung alleinige oder überragende Ursache war; ...

