Eine Anordnung von Überstunden kann auch konkludent erfolgen, woran allerdings ein strenger Maßstab anzulegen ist
Durch die in der Formulierung des § 5 Abs 2 HDG, wonach "die Disziplinarbehörde ... an die dem Spruch eines rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteiles zu Grunde gelegte Tatsachenfeststellung gebunden" ist und "auch nicht eine Tatsache als erwiesen annehmen (darf), die das Gericht im Urteil als ...
Bei der Qualifikation eines Verhaltens als konkludenter Auftrag zur Erbringung von Mehrdienstleistungen ist ein strenger Maßstab anzulegen; eine solche konkludente Anordnung kann nur dann angenommen werden, wenn ein zur Anordnung von Überstunden befugtes Organ ein Verhalten setzt, bezüglich ...
Soweit es um eine Entlassung geht, ist die spezialpräventive Erforderlichkeit einer solchen (der disziplinarrechtlichen Tatschuld angemessenen) schweren Disziplinarstrafe nicht erst dann anzunehmen, wenn sich die Aussichten auf ein künftiges Unterbleiben von Dienstpflichtverletzungen - bei ...
Aus dem normativen Gehalt des Bescheides müssen die zu ändernden Arbeitsbedingungen klar ersichtlich sein
Die Zurechnung eines schädigenden Ereignisses oder der mit den der Dienstleistung eigentümlichen Verhältnissen hat auch im Bereich der Heeresversorgung nach der Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung zu erfolgen
Anders als der VwGH stellt die stRsp des VfGH nicht auf das Vorliegen einer "rechtlichen Verdichtung" ab, sondern billigt - unabhängig vom Vorliegen einer solchen - den in einen bindenden Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerbern, nicht aber allen übrigen Bewerbern, Parteistellung im ...
Die schriftliche Erklärung des Beamten, dass er mit der unterwertigen Verwendung einverstanden ist, entbindet die Dienstbehörde nicht von der bescheidförmigen Verfügung der (qualifizierten) Verwendungsänderung
Eine Anordnung von Überstunden kann auch konkludent erfolgen, woran allerdings ein strenger Maßstab anzulegen ist
Aus dem normativen Gehalt des Bescheides müssen die zu ändernden Arbeitsbedingungen klar ersichtlich sein
Durch die in der Formulierung des § 5 Abs 2 HDG, wonach "die Disziplinarbehörde ... an die dem Spruch eines rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteiles zu Grunde gelegte Tatsachenfeststellung gebunden" ist und "auch nicht eine Tatsache als erwiesen annehmen (darf), die das Gericht im Urteil als ...
Die Zurechnung eines schädigenden Ereignisses oder der mit den der Dienstleistung eigentümlichen Verhältnissen hat auch im Bereich der Heeresversorgung nach der Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung zu erfolgen
Bei der Qualifikation eines Verhaltens als konkludenter Auftrag zur Erbringung von Mehrdienstleistungen ist ein strenger Maßstab anzulegen; eine solche konkludente Anordnung kann nur dann angenommen werden, wenn ein zur Anordnung von Überstunden befugtes Organ ein Verhalten setzt, bezüglich ...
Anders als der VwGH stellt die stRsp des VfGH nicht auf das Vorliegen einer "rechtlichen Verdichtung" ab, sondern billigt - unabhängig vom Vorliegen einer solchen - den in einen bindenden Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerbern, nicht aber allen übrigen Bewerbern, Parteistellung im ...
Soweit es um eine Entlassung geht, ist die spezialpräventive Erforderlichkeit einer solchen (der disziplinarrechtlichen Tatschuld angemessenen) schweren Disziplinarstrafe nicht erst dann anzunehmen, wenn sich die Aussichten auf ein künftiges Unterbleiben von Dienstpflichtverletzungen - bei ...
Die schriftliche Erklärung des Beamten, dass er mit der unterwertigen Verwendung einverstanden ist, entbindet die Dienstbehörde nicht von der bescheidförmigen Verfügung der (qualifizierten) Verwendungsänderung

