Der Beschuldigte hat das subjektive Recht darauf, dass ihm die als erwiesen angenommene Tat und die dadurch verletzte Verwaltungsvorschrift richtig und vollständig vorgehalten wird
Für die Berechnung der Gesamtanzahl beschäftigter Dienstnehmer ist auf das gesamte Bundesgebiet abzustellen
Die Bindungswirkung strafgerichtlicher Verurteilungen umfasst auch die Feststellungen zum "inneren Tatbestand" (Schuldform) und zur "Zurechnungsfähigkeit", soweit sie dem Spruch zu Grunde gelegt wurden
Die Einholung eines medizinischen Gutachtens hat den Zweck, eine Stellungnahme zu den vom Antragssteller vorgelegten ärztlichen Befunden zu erhalten
Die "Untragbarkeit" des Beamten stellt keinen maßgeblichen Strafzumessungsgrund dar
Jeder Rechtsträger hat nur für jene Verletzungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes einzustehen, die seiner Sphäre zuzuordnen sind
Bei der in § 16 GehG geregelten Überstundenvergütung handelt es sich um eine in Abhängigkeit von der Zahl geleisteter Überstunden und dem Gehalt zu errechnende Nebengebühr
Der Sachverhalt ist dann als nach der Aktenlage iVm der Berufung geklärt anzusehen, wenn er nach Durchführung eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens und schlüssiger Beweiswürdigung der Behörde erster Instanz festgestellt wurde, und in der Berufung kein dem Ergebnis des ...
Der Beschuldigte hat das subjektive Recht darauf, dass ihm die als erwiesen angenommene Tat und die dadurch verletzte Verwaltungsvorschrift richtig und vollständig vorgehalten wird
Die "Untragbarkeit" des Beamten stellt keinen maßgeblichen Strafzumessungsgrund dar
Für die Berechnung der Gesamtanzahl beschäftigter Dienstnehmer ist auf das gesamte Bundesgebiet abzustellen
Jeder Rechtsträger hat nur für jene Verletzungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes einzustehen, die seiner Sphäre zuzuordnen sind
Die Bindungswirkung strafgerichtlicher Verurteilungen umfasst auch die Feststellungen zum "inneren Tatbestand" (Schuldform) und zur "Zurechnungsfähigkeit", soweit sie dem Spruch zu Grunde gelegt wurden
Bei der in § 16 GehG geregelten Überstundenvergütung handelt es sich um eine in Abhängigkeit von der Zahl geleisteter Überstunden und dem Gehalt zu errechnende Nebengebühr
Die Einholung eines medizinischen Gutachtens hat den Zweck, eine Stellungnahme zu den vom Antragssteller vorgelegten ärztlichen Befunden zu erhalten
Der Sachverhalt ist dann als nach der Aktenlage iVm der Berufung geklärt anzusehen, wenn er nach Durchführung eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens und schlüssiger Beweiswürdigung der Behörde erster Instanz festgestellt wurde, und in der Berufung kein dem Ergebnis des ...

