Ausführungen zu Dienstunfähigkeit und Verweisungsarbeitsplatz
Hat das Strafgericht den im Disziplinarverfahren Beschuldigten wegen einer Tat rechtskräftig für schuldig erkannt und verurteilt, so wird sich die Bindung hinsichtlich der gerichtlichen Tatsachenfeststellungen auf jene Sachverhaltselemente beziehen, die für den Schuldspruch durch das Gericht als ...
Ein derartiges subjektives Recht ist aus den Bestimmungen des Disziplinarstatuts für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter nicht ableitbar
Die Einräumung des Antragsrechts in § 18 Abs 1 ArbVG verleiht den Kollektivvertragsparteien ein subjektiv-öffentliches Recht, dass die belangte Behörde bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen nach § 18 Abs 3 ArbVG den Kollektivvertrag im beantragten Umfang zur Satzung erklärt
Die Zuständigkeit der Dienstbehörde zu Feststellungen und Verfügungen in Reisegebührenangelegenheiten richtet sich nach der Dienststelle, welcher der Bedienstete angehört, und nicht nach jener, der er bloß zur Verwendung (vorübergehenden Dienstleistung) zugeteilt ist
Der Auffassung der belangten Behörde, dass mit der Dienstrechts-Novelle 2009 in das BDG eine strengere Strafdrohung in das Gesetz eingefügt worden ist, und damit auch eine strengere Strafe iSd Art 7 Abs 1 zweiter Satz EMRK im Gesetz vorgesehen ist, kann nicht entgegen getreten werden
Obzwar § 78e anders als § 50a Abs 1 BDG von entgegenstehenden wichtigen dienstlichen Gründen spricht, ist kein Grund ersichtlich, Umstände, die wichtige dienstliche Interessen iSd § 50a Abs 1 BDG darstellen, nicht ebenso unter die Tatbestandsmerkmale der "wichtigen dienstlichen Gründe" iSd § ...
Die Feststellung des Mangels der Eignung zum Wehrdienst schmälert die Rechtsstellung des Bf deshalb nicht, weil keine Vorschriften bestehen, denen zufolge dem Bf ein subjektives Recht auf die Leistung des Wehrdienstes eingeräumt wird
Ausführungen zu Dienstunfähigkeit und Verweisungsarbeitsplatz
Die Zuständigkeit der Dienstbehörde zu Feststellungen und Verfügungen in Reisegebührenangelegenheiten richtet sich nach der Dienststelle, welcher der Bedienstete angehört, und nicht nach jener, der er bloß zur Verwendung (vorübergehenden Dienstleistung) zugeteilt ist
Hat das Strafgericht den im Disziplinarverfahren Beschuldigten wegen einer Tat rechtskräftig für schuldig erkannt und verurteilt, so wird sich die Bindung hinsichtlich der gerichtlichen Tatsachenfeststellungen auf jene Sachverhaltselemente beziehen, die für den Schuldspruch durch das Gericht als ...
Der Auffassung der belangten Behörde, dass mit der Dienstrechts-Novelle 2009 in das BDG eine strengere Strafdrohung in das Gesetz eingefügt worden ist, und damit auch eine strengere Strafe iSd Art 7 Abs 1 zweiter Satz EMRK im Gesetz vorgesehen ist, kann nicht entgegen getreten werden
Ein derartiges subjektives Recht ist aus den Bestimmungen des Disziplinarstatuts für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter nicht ableitbar
Obzwar § 78e anders als § 50a Abs 1 BDG von entgegenstehenden wichtigen dienstlichen Gründen spricht, ist kein Grund ersichtlich, Umstände, die wichtige dienstliche Interessen iSd § 50a Abs 1 BDG darstellen, nicht ebenso unter die Tatbestandsmerkmale der "wichtigen dienstlichen Gründe" iSd § ...
Die Einräumung des Antragsrechts in § 18 Abs 1 ArbVG verleiht den Kollektivvertragsparteien ein subjektiv-öffentliches Recht, dass die belangte Behörde bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen nach § 18 Abs 3 ArbVG den Kollektivvertrag im beantragten Umfang zur Satzung erklärt
Die Feststellung des Mangels der Eignung zum Wehrdienst schmälert die Rechtsstellung des Bf deshalb nicht, weil keine Vorschriften bestehen, denen zufolge dem Bf ein subjektives Recht auf die Leistung des Wehrdienstes eingeräumt wird

