Gem § 39 Abs 1 LDG hat der Landeslehrer seinen Wohnsitz so zu wählen, dass er bei der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben nicht beeinträchtigt wird
Eine Vergleichsbetrachtung mit anderen für die Versetzung in Betracht kommenden Landeslehrern hat ausschließlich im Rahmen des zweiten Satzes des § 19 Abs 4 LDG zu erfolgen, nicht aber im Rahmen seines ersten Satzes oder bei der gem § 19 Abs 2 LDG vorzunehmenden Beurteilung des dienstlichen ...
Die Anordnung einer Nebentätigkeit hat durch die Dienstbehörde zu erfolgen; allgemein gilt, dass der für die Betrauung zuständige Vorgesetzte den Willen, einen entsprechenden Dienstauftrag zu erteilen, nicht nur ausdrücklich durch Worte und allgemein angenommene Zeichen, sondern auch ...
Da das PVG die Vertretung von Beamten regelt, die dem BDG unterliegen, sind zum Verständnis der Wortfolge in § 8 Abs 4 PVG "zur dauernden Dienstleistung zugewiesen" die im BDG sowie der dazu ergangenen Rsp entwickelten Abgrenzungen zwischen vorübergehender (ie Dienstzuteilung) und dauernder ...
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Gutgläubigkeit des Empfangs ist der Zeitpunkt der Gutschrift des Gehalts am Konto des Beamten
Die Ablöse eines Beamten durch einen anderen an der Arbeitsstätte muss während des (über die Zeit des Normaldienstplanes hinaus) aufrecht erhaltenen Dienstbetriebes erfolgen
Als Vergleichseinkommen ist das durch Kollektivvertrag festgesetzte oder sonst zu ermittelnde monatliche Durchschnittseinkommen einer höchstens 30-jährigen Person jener Berufs- oder Wirtschaftsgruppe zu ermitteln, der der Beschädigte nach seinem im Zeitpunkt des Schadeneintrittes gezeigten ...
Eine wirksame Anordnung von Mehrleistungen im Tätigkeitsbereich C, welche geeignet wäre Überstundenvergütungsansprüche gem § 106 LDG iVm § 16 GehG zu begründen, hat vom landesgesetzlich zuständigen Organ unter Einhaltung der Schriftform zu erfolgen
Gem § 39 Abs 1 LDG hat der Landeslehrer seinen Wohnsitz so zu wählen, dass er bei der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben nicht beeinträchtigt wird
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Gutgläubigkeit des Empfangs ist der Zeitpunkt der Gutschrift des Gehalts am Konto des Beamten
Eine Vergleichsbetrachtung mit anderen für die Versetzung in Betracht kommenden Landeslehrern hat ausschließlich im Rahmen des zweiten Satzes des § 19 Abs 4 LDG zu erfolgen, nicht aber im Rahmen seines ersten Satzes oder bei der gem § 19 Abs 2 LDG vorzunehmenden Beurteilung des dienstlichen ...
Die Ablöse eines Beamten durch einen anderen an der Arbeitsstätte muss während des (über die Zeit des Normaldienstplanes hinaus) aufrecht erhaltenen Dienstbetriebes erfolgen
Die Anordnung einer Nebentätigkeit hat durch die Dienstbehörde zu erfolgen; allgemein gilt, dass der für die Betrauung zuständige Vorgesetzte den Willen, einen entsprechenden Dienstauftrag zu erteilen, nicht nur ausdrücklich durch Worte und allgemein angenommene Zeichen, sondern auch ...
Als Vergleichseinkommen ist das durch Kollektivvertrag festgesetzte oder sonst zu ermittelnde monatliche Durchschnittseinkommen einer höchstens 30-jährigen Person jener Berufs- oder Wirtschaftsgruppe zu ermitteln, der der Beschädigte nach seinem im Zeitpunkt des Schadeneintrittes gezeigten ...
Da das PVG die Vertretung von Beamten regelt, die dem BDG unterliegen, sind zum Verständnis der Wortfolge in § 8 Abs 4 PVG "zur dauernden Dienstleistung zugewiesen" die im BDG sowie der dazu ergangenen Rsp entwickelten Abgrenzungen zwischen vorübergehender (ie Dienstzuteilung) und dauernder ...
Eine wirksame Anordnung von Mehrleistungen im Tätigkeitsbereich C, welche geeignet wäre Überstundenvergütungsansprüche gem § 106 LDG iVm § 16 GehG zu begründen, hat vom landesgesetzlich zuständigen Organ unter Einhaltung der Schriftform zu erfolgen

