Der Antrag nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG kann nur gegen alle Miteigentümer des Hauses als Vermieter gestellt werden
Hat der Gläubiger die vom Schuldner rechtzeitig begonnenen (veranlassten) Verbesserungsversuche ohne plausiblen Grund verhindert oder verzögert, dann hat er die Lösungsbefugnis des Schuldners vereitelt, was zur wirksamen Befreiung des Schuldners von seiner Zahlungspflicht führt
Das KHVG ist jedenfalls dann analog anzuwenden, wenn die Zulassung eines der Versicherungspflicht nach § 59 Abs 1 KFG unterliegenden, in einen Unfall verwickelten Fahrzeugs gem § 44 Abs 1 lit c KFG aufgehoben wurde, im nach Aufhebung der Zulassung liegenden Unfallszeitpunkt aber noch die ...
Die Rechtsstellung als Erbe berechtigt diesen nur jene Nachteile geltend zu machen, die auch der Erblasser gegenüber einem Schädiger geltend zu machen berechtigt gewesen wäre
Mit dem Hinweis auf die „gute Infrastruktur“ verweist der Mietvertrag auf alle den Wohnwert des Hauses beeinflussenden Lagefaktoren
Die vorliegenden Versicherungsbedingungen versetzen den Kunden nicht einmal annähernd in die Lage, die Sinnhaftigkeit der angebotenen Versicherung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abzuschätzen; sie sind daher intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG
Eine „Sonderbeziehung“ zwischen den Beteiligten wird schon dadurch begründet, dass der Rat „gegen Belohnung“ erteilt wird; entscheidend ist nur, dass der Rat nicht selbstlos erfolgte
Bei der Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO kommt es nicht auf die exakte Angabe der jeweiligen Minute an, sodass die Anführung von „ca 17.40 Uhr“ unbedenklich ist; das Delikt des § 5 Abs 1 StVO wird - von hier nicht in Betracht kommenden Sonderfällen abgesehen - während des Lenkens eines Kfz ...
Der Antrag nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG kann nur gegen alle Miteigentümer des Hauses als Vermieter gestellt werden
Mit dem Hinweis auf die „gute Infrastruktur“ verweist der Mietvertrag auf alle den Wohnwert des Hauses beeinflussenden Lagefaktoren
Hat der Gläubiger die vom Schuldner rechtzeitig begonnenen (veranlassten) Verbesserungsversuche ohne plausiblen Grund verhindert oder verzögert, dann hat er die Lösungsbefugnis des Schuldners vereitelt, was zur wirksamen Befreiung des Schuldners von seiner Zahlungspflicht führt
Die vorliegenden Versicherungsbedingungen versetzen den Kunden nicht einmal annähernd in die Lage, die Sinnhaftigkeit der angebotenen Versicherung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abzuschätzen; sie sind daher intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG
Das KHVG ist jedenfalls dann analog anzuwenden, wenn die Zulassung eines der Versicherungspflicht nach § 59 Abs 1 KFG unterliegenden, in einen Unfall verwickelten Fahrzeugs gem § 44 Abs 1 lit c KFG aufgehoben wurde, im nach Aufhebung der Zulassung liegenden Unfallszeitpunkt aber noch die ...
Eine „Sonderbeziehung“ zwischen den Beteiligten wird schon dadurch begründet, dass der Rat „gegen Belohnung“ erteilt wird; entscheidend ist nur, dass der Rat nicht selbstlos erfolgte
Die Rechtsstellung als Erbe berechtigt diesen nur jene Nachteile geltend zu machen, die auch der Erblasser gegenüber einem Schädiger geltend zu machen berechtigt gewesen wäre
Bei der Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO kommt es nicht auf die exakte Angabe der jeweiligen Minute an, sodass die Anführung von „ca 17.40 Uhr“ unbedenklich ist; das Delikt des § 5 Abs 1 StVO wird - von hier nicht in Betracht kommenden Sonderfällen abgesehen - während des Lenkens eines Kfz ...

