Dem Nachbarn kommt in einem Feststellungsverfahren gem § 3 Abs 7 UVP-G - anders als gem § 19 Abs 1 Z 1 leg cit im Genehmigungsverfahren - im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs 7 leg cit keine Parteistellung zu
Während der Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung ist ein Beseitigungsauftrag nicht zu vollstrecken; das hat sinngemäß auch für anzeigepflichtige Bauvorhaben während eines entsprechenden Bauanzeigeverfahrens zu gelten
§ 30 Abs 2 Z 15 MRG stellt eine auf die Einschränkung bestehender Privatrechte gerichtete und daher im Zweifel restriktiv auszulegende Norm
Die Einhaltung von Raumordnungsvorschriften liegt im öffentlichen Interesse, weshalb ein Bescheid, der gegen diese Vorschriften verstößt, zu beseitigen ist
Aus § 1 Abs 1 iZm § 3 DMSG ergibt sich, dass in diesem Verfahren die im öffentlichen Interesse stehende Erhaltungswürdigkeit ausschließlich nach der geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung des Gegenstandes zu prüfen ist, während die technische Möglichkeit der ...
Ausführungen zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 15 MRG
Voraussetzung der Kumulierung nach § 3 Abs 2 UVP-G ist jedenfalls eine Gleichartigkeit der Vorhaben; für eine Kumulierung von Vorhaben, die in ganz unterschiedlichen Tatbeständen des Anhanges 1 geregelt sind, bietet § 3 Abs 2 UVP-G keinen Raum, weil zusammenrechenbare Schwellenwerte oder ...
Aus dem Umstand allein, dass die Behörde mit dem Vollzug des Bauauftrages nicht zügig voran schritt, kann noch nicht abgeleitet werden, dass keine öffentlichen Interessen an der Erfüllung des Bauauftrages mehr bestünden; im Vollstreckungsverfahren kann die Einrede der Verjährung nicht mit ...
Dem Nachbarn kommt in einem Feststellungsverfahren gem § 3 Abs 7 UVP-G - anders als gem § 19 Abs 1 Z 1 leg cit im Genehmigungsverfahren - im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs 7 leg cit keine Parteistellung zu
Aus § 1 Abs 1 iZm § 3 DMSG ergibt sich, dass in diesem Verfahren die im öffentlichen Interesse stehende Erhaltungswürdigkeit ausschließlich nach der geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung des Gegenstandes zu prüfen ist, während die technische Möglichkeit der ...
Während der Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung ist ein Beseitigungsauftrag nicht zu vollstrecken; das hat sinngemäß auch für anzeigepflichtige Bauvorhaben während eines entsprechenden Bauanzeigeverfahrens zu gelten
Ausführungen zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 15 MRG
§ 30 Abs 2 Z 15 MRG stellt eine auf die Einschränkung bestehender Privatrechte gerichtete und daher im Zweifel restriktiv auszulegende Norm
Voraussetzung der Kumulierung nach § 3 Abs 2 UVP-G ist jedenfalls eine Gleichartigkeit der Vorhaben; für eine Kumulierung von Vorhaben, die in ganz unterschiedlichen Tatbeständen des Anhanges 1 geregelt sind, bietet § 3 Abs 2 UVP-G keinen Raum, weil zusammenrechenbare Schwellenwerte oder ...
Die Einhaltung von Raumordnungsvorschriften liegt im öffentlichen Interesse, weshalb ein Bescheid, der gegen diese Vorschriften verstößt, zu beseitigen ist
Aus dem Umstand allein, dass die Behörde mit dem Vollzug des Bauauftrages nicht zügig voran schritt, kann noch nicht abgeleitet werden, dass keine öffentlichen Interessen an der Erfüllung des Bauauftrages mehr bestünden; im Vollstreckungsverfahren kann die Einrede der Verjährung nicht mit ...

