Aufgabe des Ermittlungsverfahrens ist ausschließlich die Beantwortung der Frage der UVP-Pflicht des Vorhabens, aber nicht seine Genehmigungsfähigkeit oder die Erforderlichkeit von Auflagen und Projektmodifikationen
Die Unterstützungsunterschriften müssen sich auf eine konkrete, zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterschriften bereits schriftlich vorliegende Stellungnahme in der Sache beziehen
Eine Vorschrift des Inhaltes, dass die zusammenfassende Bewertung schon bis zur mündlichen Verhandlung vorzunehmen wäre, ist im UVP-G 2000 nicht ersichtlich
Das für die Nachbareigenschaft maßgebliche räumliche Naheverhältnis zum Vorhaben wird durch den möglichen Immissionsbereich bestimmt; das UVP-G 2000 stellt eine Wertminderung des Eigentums nicht seiner Gefährdung gleich
Eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes, die eine Vollstreckung gem § 10 Abs 2 Z 1 VVG unzulässig macht, kann etwa durch eine Erfüllung des Bauauftrages oder durch den Wegfall des öffentlichen Interesses an der Erfüllung des Bauauftrages bewirkt werden
Dem betreffenden Vorbringen muss entnommen werden können, dass überhaupt die Verletzung eines subjektiven Rechts geltend gemacht wird, und ferner, welcher Art dieses Recht ist
Als Rechtsvorschriften zum Schutz der Umwelt "in einem weiten Sinne" gelten alle jene Rechtsvorschriften, die direkt oder indirekt dem Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Aus- oder Einwirkungen dienen, wie beispielsweise das Naturschutzrecht
§ 17 Abs 2 Z 2 UVP-G 2000 enthält kein generelles absolutes Schadstoffminimierungsgebot, sondern ein Gebot, die Immissionsbelastung zu schützender Güter gering zu halten
Aufgabe des Ermittlungsverfahrens ist ausschließlich die Beantwortung der Frage der UVP-Pflicht des Vorhabens, aber nicht seine Genehmigungsfähigkeit oder die Erforderlichkeit von Auflagen und Projektmodifikationen
Eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes, die eine Vollstreckung gem § 10 Abs 2 Z 1 VVG unzulässig macht, kann etwa durch eine Erfüllung des Bauauftrages oder durch den Wegfall des öffentlichen Interesses an der Erfüllung des Bauauftrages bewirkt werden
Die Unterstützungsunterschriften müssen sich auf eine konkrete, zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterschriften bereits schriftlich vorliegende Stellungnahme in der Sache beziehen
Dem betreffenden Vorbringen muss entnommen werden können, dass überhaupt die Verletzung eines subjektiven Rechts geltend gemacht wird, und ferner, welcher Art dieses Recht ist
Eine Vorschrift des Inhaltes, dass die zusammenfassende Bewertung schon bis zur mündlichen Verhandlung vorzunehmen wäre, ist im UVP-G 2000 nicht ersichtlich
Als Rechtsvorschriften zum Schutz der Umwelt "in einem weiten Sinne" gelten alle jene Rechtsvorschriften, die direkt oder indirekt dem Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Aus- oder Einwirkungen dienen, wie beispielsweise das Naturschutzrecht
Das für die Nachbareigenschaft maßgebliche räumliche Naheverhältnis zum Vorhaben wird durch den möglichen Immissionsbereich bestimmt; das UVP-G 2000 stellt eine Wertminderung des Eigentums nicht seiner Gefährdung gleich
§ 17 Abs 2 Z 2 UVP-G 2000 enthält kein generelles absolutes Schadstoffminimierungsgebot, sondern ein Gebot, die Immissionsbelastung zu schützender Güter gering zu halten

