Aus der dem DMSG innewohnenden Zielsetzung des Schutzes von Kulturgütern folgt, dass im Fall eines Antrages gem § 5 DSMG die gewünschte Zerstörung oder Veränderung eines Denkmals nur dann und nur so weit erfolgen darf, als dies zur Erreichung der vom Antragsteller behaupteten, gerechtfertigten ...
§ 1 Abs 10 DMSG umfasst nur besonders schwere Schäden, sodass das Gebäude de facto als zerstört anzusehen ist und etwa nur durch eine Rekonstruktion ersetzt werden könnte
Der Vertrauensschutz, der dem Grenzkataster zukommt, ist nicht auf rein zivilrechtliche Aspekte beschränkt; diese verbindliche Wirkung hinsichtlich des Grenzverlaufes ist vielmehr auch im öffentlichen Recht von Bedeutung; aus diesem Vertrauensschutz folgt auch eine gewisse "Bestandsgarantie" der ...
Aus dem DMSG ist für die Erhaltungspflicht des Denkmaleigentümers kein anderer Maßstab als der im § 4 Abs 1 Z 2 leg cit genannte zu erkennen; eine über die dort (durch das Erfordernis keiner oder nur geringer Geldmittel) gezogene Zumutbarkeitsgrenze hinausgehende Erhaltungspflicht des ...
Objekte, die zwar innerhalb eines Ensembles gelegen sind, denen aber weder für sich alleine betrachtet ausreichender Denkmalwert zukommt, noch zu anderen Teilen des Ensembles derart in Verbindung stehen, dass ihnen aus der Beziehung oder der Lage zu anderen Objekten begründbarer Weise ausreichende ...
Der Vertrauensschutz, der dem Grenzkataster zukommt, ist nicht auf rein zivilrechtliche Aspekte beschränkt; diese verbindliche Wirkung hinsichtlich des Grenzverlaufes ist vielmehr auch im öffentlichen Recht von Bedeutung; aus diesem Vertrauensschutz folgt auch eine gewisse "Bestandsgarantie" der ...
Aus der dem DMSG innewohnenden Zielsetzung des Schutzes von Kulturgütern folgt, dass im Fall eines Antrages gem § 5 DSMG die gewünschte Zerstörung oder Veränderung eines Denkmals nur dann und nur so weit erfolgen darf, als dies zur Erreichung der vom Antragsteller behaupteten, gerechtfertigten ...
Aus dem DMSG ist für die Erhaltungspflicht des Denkmaleigentümers kein anderer Maßstab als der im § 4 Abs 1 Z 2 leg cit genannte zu erkennen; eine über die dort (durch das Erfordernis keiner oder nur geringer Geldmittel) gezogene Zumutbarkeitsgrenze hinausgehende Erhaltungspflicht des ...
§ 1 Abs 10 DMSG umfasst nur besonders schwere Schäden, sodass das Gebäude de facto als zerstört anzusehen ist und etwa nur durch eine Rekonstruktion ersetzt werden könnte
Objekte, die zwar innerhalb eines Ensembles gelegen sind, denen aber weder für sich alleine betrachtet ausreichender Denkmalwert zukommt, noch zu anderen Teilen des Ensembles derart in Verbindung stehen, dass ihnen aus der Beziehung oder der Lage zu anderen Objekten begründbarer Weise ausreichende ...

