Dauert die Anhaltung des Fremden in Schubhaft bei der Erlassung des Schubhaftbescheides durch den UVS an, hat ein Ausspruch nach § 83 Abs 4 FPG im Spruch (und nicht nur mittelbar in der Begründung) zu ergehen
Bei der Frage der häuslichen Gemeinschaft und der Unterhaltsleistungen bereits im Herkunftsstaat gem § 47 Abs 3 Z 3 lit b NAG kommt es nur auf die zuletzt vor Verlassen des Herkunfstaates gegebenen Verhältnisse an
Ein türkischer Arbeitnehmer, der noch kein Recht auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis nach Art 6 Abs 1 dritter Gedankenstrich ARB Nr 1/80 hat, muss durch die in den Unterabsätzen genannten Zeiträume von einem, drei bzw vier Jahren im ...
Bei der Beurteilung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist darauf abzustellen, dass die unternehmerischen Entscheidungen, die den zusätzlichen positiven Impuls für die Wirtschaft erwarten lassen, vom Fremden selbst getroffen werden
Für die Zulässigkeit der gegen den Beschwerdeführer nach § 76 Abs 1 FPG verhängten Schubhaft ist als Vorfrage maßgeblich, ob das Verfahren über seinen Antrag auf Gewährung von internationalem Schutz im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits rechtskräftig beendet war
Die Schubhaft darf auch dann, wenn sie auf einen der Tatbestände des § 76 Abs 2 FPG gestützt werden soll, stets nur ultima ratio sein
Ein bloß behaupteter oder auch von einem Psychologen festgestellter Gesinnungswandel, der sich noch nicht über einen relevanten Zeitraum außerhalb der Haft bewährt hat, reicht in einem Verfahren iSd § 65 Abs 1 FPG nicht aus
Die Vollstreckung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme kann im Hinblick auf eine im Zielstaat unmögliche medizinische Versorgung eine unmenschliche Behandlung, somit eine Verletzung des Art 3 EMRK, darstellen und somit einen Grund für einen Abschiebungsaufschub gem § 46 Abs 3 iVm § 50 Abs 1 FPG ...
Dauert die Anhaltung des Fremden in Schubhaft bei der Erlassung des Schubhaftbescheides durch den UVS an, hat ein Ausspruch nach § 83 Abs 4 FPG im Spruch (und nicht nur mittelbar in der Begründung) zu ergehen
Für die Zulässigkeit der gegen den Beschwerdeführer nach § 76 Abs 1 FPG verhängten Schubhaft ist als Vorfrage maßgeblich, ob das Verfahren über seinen Antrag auf Gewährung von internationalem Schutz im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits rechtskräftig beendet war
Bei der Frage der häuslichen Gemeinschaft und der Unterhaltsleistungen bereits im Herkunftsstaat gem § 47 Abs 3 Z 3 lit b NAG kommt es nur auf die zuletzt vor Verlassen des Herkunfstaates gegebenen Verhältnisse an
Die Schubhaft darf auch dann, wenn sie auf einen der Tatbestände des § 76 Abs 2 FPG gestützt werden soll, stets nur ultima ratio sein
Ein türkischer Arbeitnehmer, der noch kein Recht auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis nach Art 6 Abs 1 dritter Gedankenstrich ARB Nr 1/80 hat, muss durch die in den Unterabsätzen genannten Zeiträume von einem, drei bzw vier Jahren im ...
Ein bloß behaupteter oder auch von einem Psychologen festgestellter Gesinnungswandel, der sich noch nicht über einen relevanten Zeitraum außerhalb der Haft bewährt hat, reicht in einem Verfahren iSd § 65 Abs 1 FPG nicht aus
Bei der Beurteilung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist darauf abzustellen, dass die unternehmerischen Entscheidungen, die den zusätzlichen positiven Impuls für die Wirtschaft erwarten lassen, vom Fremden selbst getroffen werden
Die Vollstreckung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme kann im Hinblick auf eine im Zielstaat unmögliche medizinische Versorgung eine unmenschliche Behandlung, somit eine Verletzung des Art 3 EMRK, darstellen und somit einen Grund für einen Abschiebungsaufschub gem § 46 Abs 3 iVm § 50 Abs 1 FPG ...

