Die Frist des § 46 Abs 3 FPG kann sich nur auf einen Zeitraum beziehen, in welchem eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot vollstreckbar ist
Bleiben nach Vornahme von Ermittlungen Zweifel, ist von dem vom Fremden angegebenen Geburtsdatum (Alter) auszugehen
Allgemeine Ausführungen
Indiziert in einem Ausweisungsverfahren das Vorbringen der Fremden umfassenden Bedarf deren Tochter bzw Schwester an laufender Pflege und Betreuung, so erfordert ein mängelfreies Verfahren die Klärung, in welcher konkreten Wohn- und Betreuungssituation sich die Tochter (Schwester) derzeit ...
Ein vor der Eheschließung geführtes Familienleben hindert nicht die Erfüllung des § 60 Abs 2 Z 9 FPG; andererseits ist der Tatbestand jedenfalls dann nicht verwirklicht, wenn nach der Eheschließung ein als Familienleben iSd Art 8 EMRK zu qualifizierendes "Eheleben" geführt wurde
Der Umstand, dass ein Asylwerber bereits in einem anderen Land die Gewährung von Asyl beantragt hat, rechtfertigt für sich nicht den Schluss, dass er unrechtmäßig in einen anderen Schengenstaat weiterziehen und sich so dem Verfahren entziehen werde
Allgemeine Ausführungen
Durch die Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes wird dieses nicht rückwirkend, sondern erst mit dem Zeitpunkt der Erlassung des aufhebenden Bescheides aus dem Rechtsbestand beseitigt, womit dessen Geltung bis zu diesem Zeitpunkt nicht berührt wird
Die Frist des § 46 Abs 3 FPG kann sich nur auf einen Zeitraum beziehen, in welchem eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot vollstreckbar ist
Ein vor der Eheschließung geführtes Familienleben hindert nicht die Erfüllung des § 60 Abs 2 Z 9 FPG; andererseits ist der Tatbestand jedenfalls dann nicht verwirklicht, wenn nach der Eheschließung ein als Familienleben iSd Art 8 EMRK zu qualifizierendes "Eheleben" geführt wurde
Bleiben nach Vornahme von Ermittlungen Zweifel, ist von dem vom Fremden angegebenen Geburtsdatum (Alter) auszugehen
Der Umstand, dass ein Asylwerber bereits in einem anderen Land die Gewährung von Asyl beantragt hat, rechtfertigt für sich nicht den Schluss, dass er unrechtmäßig in einen anderen Schengenstaat weiterziehen und sich so dem Verfahren entziehen werde
Allgemeine Ausführungen
Allgemeine Ausführungen
Indiziert in einem Ausweisungsverfahren das Vorbringen der Fremden umfassenden Bedarf deren Tochter bzw Schwester an laufender Pflege und Betreuung, so erfordert ein mängelfreies Verfahren die Klärung, in welcher konkreten Wohn- und Betreuungssituation sich die Tochter (Schwester) derzeit ...
Durch die Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes wird dieses nicht rückwirkend, sondern erst mit dem Zeitpunkt der Erlassung des aufhebenden Bescheides aus dem Rechtsbestand beseitigt, womit dessen Geltung bis zu diesem Zeitpunkt nicht berührt wird

