Allgemeine Ausführungen
Die Schubhaft darf auch dann, wenn sie auf einen der Tatbestände des § 76 Abs 2 FPG gestützt werden soll, stets nur ultima ratio sein; sie darf auch in "Dublin-Fällen" nicht zu einer "Standardmaßnahme" gegen Asylwerber werden
In § 86 Abs 3 FPG ist die Pflicht der Behörde normiert, zeitgleich mit der Erlassung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme auch über den Durchsetzungsaufschub bescheidmäßig abzusprechen
Ein Zuwiderhandeln gegen § 30 Abs 1 NAG kann, wenn der Tatbestand des § 60 Abs 2 Z 9 FPG nicht erfüllt ist, gegebenenfalls als Erfüllung des Tatbestandes des § 60 Abs 2 Z 6 FPG gewertet werden
Für die Bejahung eines Sicherungsbedarfs kommen im Anwendungsbereich des § 76 Abs 1 FPG insbesondere auch das Fehlen ausreichender familiärer, sozialer oder beruflicher Anknüpfungspunkte im Bundesgebiet in Betracht, was die Befürchtung, es bestehe das Risiko des Untertauchens eines Fremden, ...
§ 57 FPG soll nur den Fall der nachträglichen Unzulässigkeit einer Ausweisung wegen Ausreise des Fremden erfassen; für die Annahme einer planwidrigen Lücke und eine analoge Anwendung dieser Bestimmung auf den Fall der nachträglichen Legalisierung des unrechtmäßigen Aufenthaltes besteht kein ...
Bei der Beurteilung des Kriteriums "Wiederausreise" gem § 21 Abs 1 Z 2 FPG darf nicht ohne Weiteres ("generell") unterstellt werden, dass Fremde - mag es auch einzelne Gesichtspunkte geben, die auf ein Naheverhältnis zu Österreich oder auf eine bloß "lockere" Verbindung zum Herkunftsland ...
Eine Sachverhaltsänderung iSd § 80 Abs 4 FPG, die die dort normierten zeitlichen Grenzen auch innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren obsolet macht, ist in der Regel nur dann gegeben, wenn es nach wie auch immer erfolgter Ausreise eines Fremden nach seiner Wiedereinreise erneut zu ...
Allgemeine Ausführungen
Für die Bejahung eines Sicherungsbedarfs kommen im Anwendungsbereich des § 76 Abs 1 FPG insbesondere auch das Fehlen ausreichender familiärer, sozialer oder beruflicher Anknüpfungspunkte im Bundesgebiet in Betracht, was die Befürchtung, es bestehe das Risiko des Untertauchens eines Fremden, ...
Die Schubhaft darf auch dann, wenn sie auf einen der Tatbestände des § 76 Abs 2 FPG gestützt werden soll, stets nur ultima ratio sein; sie darf auch in "Dublin-Fällen" nicht zu einer "Standardmaßnahme" gegen Asylwerber werden
§ 57 FPG soll nur den Fall der nachträglichen Unzulässigkeit einer Ausweisung wegen Ausreise des Fremden erfassen; für die Annahme einer planwidrigen Lücke und eine analoge Anwendung dieser Bestimmung auf den Fall der nachträglichen Legalisierung des unrechtmäßigen Aufenthaltes besteht kein ...
In § 86 Abs 3 FPG ist die Pflicht der Behörde normiert, zeitgleich mit der Erlassung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme auch über den Durchsetzungsaufschub bescheidmäßig abzusprechen
Bei der Beurteilung des Kriteriums "Wiederausreise" gem § 21 Abs 1 Z 2 FPG darf nicht ohne Weiteres ("generell") unterstellt werden, dass Fremde - mag es auch einzelne Gesichtspunkte geben, die auf ein Naheverhältnis zu Österreich oder auf eine bloß "lockere" Verbindung zum Herkunftsland ...
Ein Zuwiderhandeln gegen § 30 Abs 1 NAG kann, wenn der Tatbestand des § 60 Abs 2 Z 9 FPG nicht erfüllt ist, gegebenenfalls als Erfüllung des Tatbestandes des § 60 Abs 2 Z 6 FPG gewertet werden
Eine Sachverhaltsänderung iSd § 80 Abs 4 FPG, die die dort normierten zeitlichen Grenzen auch innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren obsolet macht, ist in der Regel nur dann gegeben, wenn es nach wie auch immer erfolgter Ausreise eines Fremden nach seiner Wiedereinreise erneut zu ...

