Meldezettel und Heiratsurkunde allein sagen über das Vorhandensein der Voraussetzungen der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 lit l AuslBG nichts aus
Allgemeine Ausführungen
Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Fortsetzung der Schubhaft hat völlig unabhängig davon zu erfolgen, ob zu einem früheren Zeitpunkt eine Rechtswidrigkeit vorlag oder nicht
Der Masseverwalter haftet wie ein handelsrechtlicher Geschäftsführer
Allgemeine Ausführungen iZm Gefährlichkeitsprognose
Durch die selbständige Tätigkeit des Fremden muss jedenfalls ein zusätzlicher Impuls für die Wirtschaft bewirkt werden
Bei Beschäftigung ausländischer Personen ist insbesondere zur Hintanhaltung illegaler Ausländerbeschäftigung besondere Sorgfalt geboten
Auch eine (nur kurzfristige) Vertretung des Arbeitnehmers durch den Fremden verstößt gegen das AuslBG
Meldezettel und Heiratsurkunde allein sagen über das Vorhandensein der Voraussetzungen der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 lit l AuslBG nichts aus
Allgemeine Ausführungen iZm Gefährlichkeitsprognose
Allgemeine Ausführungen
Durch die selbständige Tätigkeit des Fremden muss jedenfalls ein zusätzlicher Impuls für die Wirtschaft bewirkt werden
Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Fortsetzung der Schubhaft hat völlig unabhängig davon zu erfolgen, ob zu einem früheren Zeitpunkt eine Rechtswidrigkeit vorlag oder nicht
Bei Beschäftigung ausländischer Personen ist insbesondere zur Hintanhaltung illegaler Ausländerbeschäftigung besondere Sorgfalt geboten
Der Masseverwalter haftet wie ein handelsrechtlicher Geschäftsführer
Auch eine (nur kurzfristige) Vertretung des Arbeitnehmers durch den Fremden verstößt gegen das AuslBG

