Nach dem Zweck der Vorschrift (Identitätsfeststellung zur Sicherung der Strafverfolgung) einerseits und dem allgemein bestimmenden Verhältnismäßigkeitsgebot andererseits, ist es dem Polizeiorgan zumutbar, die nach den Behauptungen des Betretenen geringe Wegstrecke zwischen dem Tatort und seinem ...
Vor dem Hintergrund des - bei der Definition des gefährlichen Angriffes auf Vorsatztaten abstellenden - § 16 Abs 2 SPG ist aus einer Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes für die Prognose über die Erforderlichkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung nichts zu gewinnen
Bei der Frage, ob der Passversagungsgrund gem § 14 Abs 1 Z 3 lit f Paßgesetz vorliegt, ist nicht von entscheidungswesentlicher Bedeutung, ob der Beschwerdeführer seinen Reisepass bei der Begehung der ihm angelasteten Straftaten nach dem SMG verwendet hat
Die Fesselung mit Handschellen im Rahmen einer Amtshandlung ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie "unbedingt erforderlich (unabdingbar) ist"; da die Handfesselung am Rücken mit einem deutlich höheren Eingriff in die persönliche Handlungs- und Bewegungsfreiheit verbunden ist, können die ...
Ein Recht auf Feststellung über in der Vergangenheit erfolgte Verletzungen des Rechtes auf Auskunft ist aus § 31 Abs 1 DSG 2000 nicht ableitbar
Nach dem Zweck der Vorschrift (Identitätsfeststellung zur Sicherung der Strafverfolgung) einerseits und dem allgemein bestimmenden Verhältnismäßigkeitsgebot andererseits, ist es dem Polizeiorgan zumutbar, die nach den Behauptungen des Betretenen geringe Wegstrecke zwischen dem Tatort und seinem ...
Die Fesselung mit Handschellen im Rahmen einer Amtshandlung ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie "unbedingt erforderlich (unabdingbar) ist"; da die Handfesselung am Rücken mit einem deutlich höheren Eingriff in die persönliche Handlungs- und Bewegungsfreiheit verbunden ist, können die ...
Vor dem Hintergrund des - bei der Definition des gefährlichen Angriffes auf Vorsatztaten abstellenden - § 16 Abs 2 SPG ist aus einer Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes für die Prognose über die Erforderlichkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung nichts zu gewinnen
Ein Recht auf Feststellung über in der Vergangenheit erfolgte Verletzungen des Rechtes auf Auskunft ist aus § 31 Abs 1 DSG 2000 nicht ableitbar
Bei der Frage, ob der Passversagungsgrund gem § 14 Abs 1 Z 3 lit f Paßgesetz vorliegt, ist nicht von entscheidungswesentlicher Bedeutung, ob der Beschwerdeführer seinen Reisepass bei der Begehung der ihm angelasteten Straftaten nach dem SMG verwendet hat

