Wesentlich ist, dass dem Betroffenen die missbräuchliche Verwendung von Waffen zuzutrauen ist
Allgemeine Ausführungen
Der rechtmäßige Erwerb und Besitz verbotener Waffen erfordert keine bloße "Rechtfertigung", sondern eine Ausnahmebewilligung nach § 17 Abs 3 WaffG, die nur bei Vorliegen weitergehender Anforderungen erteilt werden darf; der Entfall des Erfordernisses einer "weiteren" Rechtfertigung nach § 43 ...
Ausführungen zu Gewaltexzess und rassistische Beschimpfungen
Die angemessene Entschädigung für verfallene Waffen ist nach dem objektiven Verkehrswert festzusetzen, sodass der ortsübliche Marktwert, zusammengesetzt aus dem Preis für eine Neubeschaffung, vermindert um den Wertverlust durch Abnützung, veraltete Technik uä, maßgeblich ist; der Wert der ...
Das "in Aussicht stellen" eines Haftantrages durch den Staatsanwalt kann einen richterlichen Befehl nicht ersetzen
Aus einer bloßen Anzeigeerstattung oder Verdachtslage können keinesfalls Schlüsse in Richtung eines künftigen Fehlverhaltens gezogen werden
Ein Verfahren zur Feststellung, ob eine bestimmte Datenanwendung meldepflichtig ist oder nicht, ist im DSG nicht vorgesehen
Wesentlich ist, dass dem Betroffenen die missbräuchliche Verwendung von Waffen zuzutrauen ist
Die angemessene Entschädigung für verfallene Waffen ist nach dem objektiven Verkehrswert festzusetzen, sodass der ortsübliche Marktwert, zusammengesetzt aus dem Preis für eine Neubeschaffung, vermindert um den Wertverlust durch Abnützung, veraltete Technik uä, maßgeblich ist; der Wert der ...
Allgemeine Ausführungen
Das "in Aussicht stellen" eines Haftantrages durch den Staatsanwalt kann einen richterlichen Befehl nicht ersetzen
Der rechtmäßige Erwerb und Besitz verbotener Waffen erfordert keine bloße "Rechtfertigung", sondern eine Ausnahmebewilligung nach § 17 Abs 3 WaffG, die nur bei Vorliegen weitergehender Anforderungen erteilt werden darf; der Entfall des Erfordernisses einer "weiteren" Rechtfertigung nach § 43 ...
Aus einer bloßen Anzeigeerstattung oder Verdachtslage können keinesfalls Schlüsse in Richtung eines künftigen Fehlverhaltens gezogen werden
Ausführungen zu Gewaltexzess und rassistische Beschimpfungen
Ein Verfahren zur Feststellung, ob eine bestimmte Datenanwendung meldepflichtig ist oder nicht, ist im DSG nicht vorgesehen

