Die "Rechtfertigung" iSd § 23 Abs 2 WaffG verlangt die Geltendmachung eigener wichtiger Interessen, der Sachwalter muss somit eigene Interessen geltend machen
Die sorgfältige Verwahrung erfordert grundsätzlich auch gegenüber einem Ehegatten, die Waffe versperrt zu verwahren, wobei in Bezug auf Personen im privaten Nahbereich des Berechtigten die Anlegung eines überspitzten Maßstabes für die erforderliche Sicherung der Waffe gegen einen möglichen ...
Der Gesetzeswortlaut des § 14 ABs 1 VersammlungsG stellt nicht auf die Eigenschaft des Täters als "Versammlungsteilnehmer" sondern als "Anwesender" ab
Beim "Chatforum-Betreiber" handelt es sich nicht um den Betreiber eines (öffentlichen) Telekommunikationsdienstes iSd § 3 Z 9 und 21 TKG bzw des § 53 Abs 3a SPG
Im zweiten Fall des § 65 Abs 1 SPG reicht bereits eine abstrakte Form von Wahrscheinlichkeit, die an der verwirklichten Tat anknüpft, für die Annahme aus, die erkennungsdienstliche Behandlung sei zur Vorbeugung weiterer gefährlicher Angriffe erforderlich
Der Rechtsbehelf der Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dient dem Zweck, eine Lücke im Rechtsschutzsystem zu schließen
Die ausdrückliche Berufung eines Bf auf § 88 SPG ändert am Rechtscharakter seiner Maßnahmenbeschwerde, auf welcher Rechtsgrundlage immer, nichts
Die Auskunftspflicht des § 26 Abs 1 DSG 2000 bezieht sich nicht auf Abfragen von Daten durch Mitarbeiter desselben Auftraggebers, jedenfalls soweit seine Daten nicht für ein anderes Aufgabengebiet des Auftraggebers verwendet wurden
Die "Rechtfertigung" iSd § 23 Abs 2 WaffG verlangt die Geltendmachung eigener wichtiger Interessen, der Sachwalter muss somit eigene Interessen geltend machen
Im zweiten Fall des § 65 Abs 1 SPG reicht bereits eine abstrakte Form von Wahrscheinlichkeit, die an der verwirklichten Tat anknüpft, für die Annahme aus, die erkennungsdienstliche Behandlung sei zur Vorbeugung weiterer gefährlicher Angriffe erforderlich
Die sorgfältige Verwahrung erfordert grundsätzlich auch gegenüber einem Ehegatten, die Waffe versperrt zu verwahren, wobei in Bezug auf Personen im privaten Nahbereich des Berechtigten die Anlegung eines überspitzten Maßstabes für die erforderliche Sicherung der Waffe gegen einen möglichen ...
Der Rechtsbehelf der Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dient dem Zweck, eine Lücke im Rechtsschutzsystem zu schließen
Der Gesetzeswortlaut des § 14 ABs 1 VersammlungsG stellt nicht auf die Eigenschaft des Täters als "Versammlungsteilnehmer" sondern als "Anwesender" ab
Die ausdrückliche Berufung eines Bf auf § 88 SPG ändert am Rechtscharakter seiner Maßnahmenbeschwerde, auf welcher Rechtsgrundlage immer, nichts
Beim "Chatforum-Betreiber" handelt es sich nicht um den Betreiber eines (öffentlichen) Telekommunikationsdienstes iSd § 3 Z 9 und 21 TKG bzw des § 53 Abs 3a SPG
Die Auskunftspflicht des § 26 Abs 1 DSG 2000 bezieht sich nicht auf Abfragen von Daten durch Mitarbeiter desselben Auftraggebers, jedenfalls soweit seine Daten nicht für ein anderes Aufgabengebiet des Auftraggebers verwendet wurden

