Akte unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sind auch dann der Behörde zuzurechnen, wenn die Behördenorgane im Dienste der Strafjustiz einschreiten und es sich nicht um eine Angelegenheit der Gerichtspolizei im engeren Sinn handelt; darunter sind die in der StPO vorgesehenen Akte zu ...
Es reicht nicht aus, dass in bestimmten Situationen das Führen einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe zweckmäßig sein kann, vielmehr ist zum einen glaubhaft zu machen, dass in derartigen Situationen eine genehmigungspflichtige Schusswaffe geradezu erforderlich ist und dass auf andere Weise der ...
Es obliegt dem Bf, der einen Rechtfertigungsgrund iSd § 23 Abs 2 WaffG glaubhaft zu machen hat, initiativ alles darzulegen, was für das Zutreffen der Voraussetzungen spricht, ihn trifft also eine erhöhte Behauptungslast
Ist die Feststellung des für die Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhalts aus Gründen des von der Überprüfung Betroffenen nicht möglich, so folgt aus § 8 Abs 6 erster Satz WaffG die unwiderlegliche Rechtsvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässlichkeit; die Mitwirkungsverpflichtung ist ...
Die Anwendung von Körperkraft im Rahmen exekutiver Zwangsbefugnisse unterliegt denselben grundsätzlichen Einschränkungen wie der im WaffGG geregelte Waffengebrauch; es darf jeweils nur das gelindeste Mittel, das zum Erfolg, also etwa zur Abwehr eines Angriffes, führt, angewendet werden
§ 19 VStG beinhaltet zwar keine ausdrückliche Ermächtigung iSd § 8 Abs 4 Z 1 DSG, die Datensammlung zur Ermittlung der Strafzumessungsgründe ist aber eine wesentliche Voraussetzung zur Wahrnehmung der den Verwaltungsstrafbehörden gesetzlich übertragenen Aufgaben (Z 2 leg cit); nur durch die ...
Zur ordnungsgemäßen Verwahrung von Waffen gehört auch das Wissen um den aktuellen Besitzstand und den Aufbewahrungsort der Waffen; die Kenntnis darüber, in welchem sicheren Behältnis oder an welchem sicheren Ort sich die Waffe befindet, ist eine grundlegende Voraussetzung, um überhaupt davon ...
Der Waffenpasswerber hat konkret und in substanzieller Weise im Einzelnen darzutun, woraus er für seine Person die geforderte besondere Gefahrenlage ableite, dass diese Gefahr für ihn gleichsam zwangsläufig erwachse und dass es sich hiebei um eine solche qualifizierte Gefahr handle, der am ...
Akte unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sind auch dann der Behörde zuzurechnen, wenn die Behördenorgane im Dienste der Strafjustiz einschreiten und es sich nicht um eine Angelegenheit der Gerichtspolizei im engeren Sinn handelt; darunter sind die in der StPO vorgesehenen Akte zu ...
Die Anwendung von Körperkraft im Rahmen exekutiver Zwangsbefugnisse unterliegt denselben grundsätzlichen Einschränkungen wie der im WaffGG geregelte Waffengebrauch; es darf jeweils nur das gelindeste Mittel, das zum Erfolg, also etwa zur Abwehr eines Angriffes, führt, angewendet werden
Es reicht nicht aus, dass in bestimmten Situationen das Führen einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe zweckmäßig sein kann, vielmehr ist zum einen glaubhaft zu machen, dass in derartigen Situationen eine genehmigungspflichtige Schusswaffe geradezu erforderlich ist und dass auf andere Weise der ...
§ 19 VStG beinhaltet zwar keine ausdrückliche Ermächtigung iSd § 8 Abs 4 Z 1 DSG, die Datensammlung zur Ermittlung der Strafzumessungsgründe ist aber eine wesentliche Voraussetzung zur Wahrnehmung der den Verwaltungsstrafbehörden gesetzlich übertragenen Aufgaben (Z 2 leg cit); nur durch die ...
Es obliegt dem Bf, der einen Rechtfertigungsgrund iSd § 23 Abs 2 WaffG glaubhaft zu machen hat, initiativ alles darzulegen, was für das Zutreffen der Voraussetzungen spricht, ihn trifft also eine erhöhte Behauptungslast
Zur ordnungsgemäßen Verwahrung von Waffen gehört auch das Wissen um den aktuellen Besitzstand und den Aufbewahrungsort der Waffen; die Kenntnis darüber, in welchem sicheren Behältnis oder an welchem sicheren Ort sich die Waffe befindet, ist eine grundlegende Voraussetzung, um überhaupt davon ...
Ist die Feststellung des für die Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhalts aus Gründen des von der Überprüfung Betroffenen nicht möglich, so folgt aus § 8 Abs 6 erster Satz WaffG die unwiderlegliche Rechtsvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässlichkeit; die Mitwirkungsverpflichtung ist ...
Der Waffenpasswerber hat konkret und in substanzieller Weise im Einzelnen darzutun, woraus er für seine Person die geforderte besondere Gefahrenlage ableite, dass diese Gefahr für ihn gleichsam zwangsläufig erwachse und dass es sich hiebei um eine solche qualifizierte Gefahr handle, der am ...

