Die tatsächliche Befähigung des Betroffenen zum sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen stellt eine Tatsache dar, die in seiner Person gelegen ist und deren Kenntnis sich die Behörde nicht ohne dessen Mitwirkung verschaffen kann, weshalb der Betroffene in diesem Fall zu entsprechendem Vorbringen ...
Allgemeine Ausführungen
Auch eine qualifizierte Untätigkeit von behördlichen Organen ist als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt iSd Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG und damit des § 88 Abs 1 SPG anzusehen
Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass nur für funktionsunfähiges oder beschränkt funktionsfähiges Kriegsmaterial Ausnahmebewilligungen erteilt werden dürften; § 18 Abs 2 WaffG sieht keine absolute Grenze, also keine Maximalzahl von Kriegsmaterial darstellenden Waffen, deren Erwerb und Besitz ...
Eine Verweigerung des Verrichtens der Notdurft in der Polizeiwachstube entspricht nicht dem SPG, nach dessen § 47 Abs 1 bei der Festnahme (Vorführung) und Anhaltung auf die Achtung der Menschenwürde des Betroffenen und auf die möglichste Schonung seiner Person Bedacht zu nehmen ist
Ein Rechtsanspruch eines Opfers auf Beendigung gefährlicher Angriffe wird grundsätzlich durch § 21 Abs 2 SPG nicht begründet; allerdings kann aus grundrechtlichen Verbürgungen ein subjektiv-öffentliches Recht auf staatlichen Schutz geboten sein; handelt es sich dabei um Rechte nach der EMRK, ...
Die Beistandspflicht als Ehegatte begründet keine Verpflichtung, die Ehefrau vor einer im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit (eigenverantwortlich) übernommenen Gefahrensituation zu bewahren
Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass nur für funktionsunfähiges oder beschränkt funktionsfähiges Kriegsmaterial Ausnahmebewilligungen erteilt werden dürften; § 18 Abs 2 WaffG sieht keine absolute Grenze, also keine Maximalzahl von Kriegsmaterial darstellenden Waffen, deren Erwerb und Besitz ...
Die tatsächliche Befähigung des Betroffenen zum sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen stellt eine Tatsache dar, die in seiner Person gelegen ist und deren Kenntnis sich die Behörde nicht ohne dessen Mitwirkung verschaffen kann, weshalb der Betroffene in diesem Fall zu entsprechendem Vorbringen ...
Eine Verweigerung des Verrichtens der Notdurft in der Polizeiwachstube entspricht nicht dem SPG, nach dessen § 47 Abs 1 bei der Festnahme (Vorführung) und Anhaltung auf die Achtung der Menschenwürde des Betroffenen und auf die möglichste Schonung seiner Person Bedacht zu nehmen ist
Allgemeine Ausführungen
Ein Rechtsanspruch eines Opfers auf Beendigung gefährlicher Angriffe wird grundsätzlich durch § 21 Abs 2 SPG nicht begründet; allerdings kann aus grundrechtlichen Verbürgungen ein subjektiv-öffentliches Recht auf staatlichen Schutz geboten sein; handelt es sich dabei um Rechte nach der EMRK, ...
Auch eine qualifizierte Untätigkeit von behördlichen Organen ist als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt iSd Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG und damit des § 88 Abs 1 SPG anzusehen
Die Beistandspflicht als Ehegatte begründet keine Verpflichtung, die Ehefrau vor einer im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit (eigenverantwortlich) übernommenen Gefahrensituation zu bewahren

