Nach der Lebenserfahrung hat der Umstand, dass in solchen gelagerten Altfahrzeugen umweltrelevante Mengen an gefährlichen Anteilen und Inhaltsstoffen wie zB Bremsflüssigkeiten oder Motoröl vorhanden sind, einen so hohen Grad an Wahrscheinlichkeit, dass davon ausgegangen werden kann, dass nicht ...
Aus der dem Alternativauftrag nach § 138 Abs 2 WRG zu Grunde liegenden Annahme der Bewilligungsfähigkeit der eigenmächtigen Neuerung resultiert keine Bindung für die Bewilligungsbehörde; zwischen einem rechtskräftigen wasserpolizeilichen Auftrag nach § 138 Abs 2 WRG und einem Antrag auf ...
Dem Betroffenen iSd § 138 Abs 1 WRG kommt kein subjektiv-öffentliches Recht darauf zu, dass bei Verletzung öffentlicher Interessen ein wasserpolizeilicher Auftrag gegen den Liegenschaftseigentümer ergeht
Das allfällige Motiv für den Antrag sowie die Zweckmäßigkeit des Zeitpunktes der Namensänderung spielen nach § 2 Abs 1 Z 9 NÄG keine Rolle
Der Begriff "Abfall" darf nicht eng ausgelegt werden; die Frage, ob ein bestimmter Stoff Abfall ist, ist anhand sämtlicher Umstände zu beurteilen
Die Unterlassung des Versuches der Behörde, auf eine gütliche Übereinkunft iSd § 60 Abs 2 WRG hinzuwirken, stellt keinen zur Aufhebung eines Bescheides führenden wesentlichen Verfahrensmangel dar; eine Enteignung ist dann nicht rechtswidrig, wenn Grundstück(steil)e in Anspruch genommen werden, ...
Im Verfahren über das Erlöschen von Wasserrechten kommt im Hinblick auf die (bloß: deklarative) Feststellung des Erlöschenstatbestandes nur dem bisher Berechtigten, daher dem Träger der bei Eintritt des Erlöschenstatbestandes bestehenden Wasserberechtigung, nicht jedoch den anderen in § 29 ...
Fehlt ein landwirtschaftlicher Betrieb, ist im Einzelfall anhand der Kriterien des § 1 Abs 3 AWG zu prüfen, ob die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von Mist, Jauche, Gülle und organisch kompostierbarem Material als Abfall im öffentlichen Interesse geboten ist oder nicht; die ...
Nach der Lebenserfahrung hat der Umstand, dass in solchen gelagerten Altfahrzeugen umweltrelevante Mengen an gefährlichen Anteilen und Inhaltsstoffen wie zB Bremsflüssigkeiten oder Motoröl vorhanden sind, einen so hohen Grad an Wahrscheinlichkeit, dass davon ausgegangen werden kann, dass nicht ...
Der Begriff "Abfall" darf nicht eng ausgelegt werden; die Frage, ob ein bestimmter Stoff Abfall ist, ist anhand sämtlicher Umstände zu beurteilen
Aus der dem Alternativauftrag nach § 138 Abs 2 WRG zu Grunde liegenden Annahme der Bewilligungsfähigkeit der eigenmächtigen Neuerung resultiert keine Bindung für die Bewilligungsbehörde; zwischen einem rechtskräftigen wasserpolizeilichen Auftrag nach § 138 Abs 2 WRG und einem Antrag auf ...
Die Unterlassung des Versuches der Behörde, auf eine gütliche Übereinkunft iSd § 60 Abs 2 WRG hinzuwirken, stellt keinen zur Aufhebung eines Bescheides führenden wesentlichen Verfahrensmangel dar; eine Enteignung ist dann nicht rechtswidrig, wenn Grundstück(steil)e in Anspruch genommen werden, ...
Dem Betroffenen iSd § 138 Abs 1 WRG kommt kein subjektiv-öffentliches Recht darauf zu, dass bei Verletzung öffentlicher Interessen ein wasserpolizeilicher Auftrag gegen den Liegenschaftseigentümer ergeht
Im Verfahren über das Erlöschen von Wasserrechten kommt im Hinblick auf die (bloß: deklarative) Feststellung des Erlöschenstatbestandes nur dem bisher Berechtigten, daher dem Träger der bei Eintritt des Erlöschenstatbestandes bestehenden Wasserberechtigung, nicht jedoch den anderen in § 29 ...
Das allfällige Motiv für den Antrag sowie die Zweckmäßigkeit des Zeitpunktes der Namensänderung spielen nach § 2 Abs 1 Z 9 NÄG keine Rolle
Fehlt ein landwirtschaftlicher Betrieb, ist im Einzelfall anhand der Kriterien des § 1 Abs 3 AWG zu prüfen, ob die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von Mist, Jauche, Gülle und organisch kompostierbarem Material als Abfall im öffentlichen Interesse geboten ist oder nicht; die ...

