Über die nach § 117 Abs 1 WRG bestehende Pflicht zur Leistung von Entschädigungen, Ersätzen, Beiträgen und Kosten hat die Wasserrechtsbehörde auf Grund eines entsprechenden Antrages mit Bescheid zu entscheiden
Die Bestimmung des § 142 Abs 1 WRG betrifft "bereits bestehende Wasserbenutzungen", also solche, die beim Inkrafttreten des WRG 1959 bereits bestanden
Zu den sonstigen Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (§ 15 Abs 7 Z 2 PStG) zählt auch der Vater
Mit dem Hinweis der sinngemäßen Anwendung des § 120 WRG in § 96 Abs 1 WRG ist (lediglich) gemeint, dass der LH, wenn er als Aufsichtsbehörde über die Wasserverbände tätig wird, sich bei der Auswahl geeigneter Personen auch der in § 120 WRG vorgesehenen wasserrechtlichen Bauaufsicht bedienen ...
Der Umstand, dass der Gesetzgeber im Tatbestand des § 2 Abs 1 Z 9 NÄG der Angleichung des Familiennamens eines Kindes mit dem seines aktuellen Umfeldes den Vorzug gegeben hat, bringt zum Ausdruck, dass allenfalls mit einer solchen Namensänderung erwachsende psychische Belastungen eines Kindes ...
§ 31 Abs 3 erster Satz WRG sieht zwei Instrumente zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung vor, nämlich einerseits die Erlassung eines Bescheides und andererseits - bei Gefahr im Verzug - die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Der Anspruch auf Entschädigung nach dem ImpfschadenG besteht nicht nur bei einem "Kausalitätsnachweis", sondern schon im Falle der "Kausalitätswahrscheinlichkeit"
Die Beseitigung einer eigenmächtigen Neuerung gem § 138 Abs 1 lit a WRG darf nur in dem Umfang angeordnet werden, in dem die Rechte des Betroffenen, der die Beseitigung verlangt hat, berührt sind; Gegenstand eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 lit a WRG können Maßnahmen, die ...
Über die nach § 117 Abs 1 WRG bestehende Pflicht zur Leistung von Entschädigungen, Ersätzen, Beiträgen und Kosten hat die Wasserrechtsbehörde auf Grund eines entsprechenden Antrages mit Bescheid zu entscheiden
Der Umstand, dass der Gesetzgeber im Tatbestand des § 2 Abs 1 Z 9 NÄG der Angleichung des Familiennamens eines Kindes mit dem seines aktuellen Umfeldes den Vorzug gegeben hat, bringt zum Ausdruck, dass allenfalls mit einer solchen Namensänderung erwachsende psychische Belastungen eines Kindes ...
Die Bestimmung des § 142 Abs 1 WRG betrifft "bereits bestehende Wasserbenutzungen", also solche, die beim Inkrafttreten des WRG 1959 bereits bestanden
§ 31 Abs 3 erster Satz WRG sieht zwei Instrumente zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung vor, nämlich einerseits die Erlassung eines Bescheides und andererseits - bei Gefahr im Verzug - die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Zu den sonstigen Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (§ 15 Abs 7 Z 2 PStG) zählt auch der Vater
Der Anspruch auf Entschädigung nach dem ImpfschadenG besteht nicht nur bei einem "Kausalitätsnachweis", sondern schon im Falle der "Kausalitätswahrscheinlichkeit"
Mit dem Hinweis der sinngemäßen Anwendung des § 120 WRG in § 96 Abs 1 WRG ist (lediglich) gemeint, dass der LH, wenn er als Aufsichtsbehörde über die Wasserverbände tätig wird, sich bei der Auswahl geeigneter Personen auch der in § 120 WRG vorgesehenen wasserrechtlichen Bauaufsicht bedienen ...
Die Beseitigung einer eigenmächtigen Neuerung gem § 138 Abs 1 lit a WRG darf nur in dem Umfang angeordnet werden, in dem die Rechte des Betroffenen, der die Beseitigung verlangt hat, berührt sind; Gegenstand eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 lit a WRG können Maßnahmen, die ...

