Die Kindesmutter hat im Verfahren über die Bestätigung der Rechnungslegung der für ihre mj Kinder bestellten Kollisionskuratoren keine Parteistellung
Nach dem klaren Willen des Gesetzgebers sollte es bei der Beendigung nach § 15a BAG bewusst nicht zur zusätzlichen Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 105 ArbVG kommen
Mit der Behauptung einer Verletzung der Unschuldsvermutung wird keine Garantie des Grundrechts auf persönliche Freiheit angesprochen und solcherart der Anfechtungsrahmen einer Grundrechtsbeschwerde verlassen
Der Anspruch besteht nicht nur gegen den Grundeigentümer, sondern gegen jeden, der das Grundstück für seine Zwecke nutzt, wobei eine Beziehung zum emittierenden Grundstück bzw ein „gewisser Zusammenhang zwischen Sachherrschaft und Immission“ gefordert wird
Es genügt die plausible Darlegung des rechtlichen Interesses am Streitbeitritt
§ 275 Abs 2 UGB iVm § 62a BWG schützt primär die Gesellschaft; daraus ist im Fall der Fahrlässigkeit des Abschlussprüfers eine vorrangige Befriedigung von Ansprüchen der geprüften Gesellschaft im Rahmen der Haftungsbeschränkung abzuleiten
Auch die Rechtskraft eines Anerkenntnisurteils hält einer wesentlichen Änderung der maßgebenden Tatsachen nicht stand
Nach der ÖAL-Richtlinie und der Ö-Norm soll der Dauerschallpegel untertags bei geschlossenem Fenster bei 40 dB liegen; eine Überschreitung von mehr als 10 dB wäre ortsunüblich
Die Kindesmutter hat im Verfahren über die Bestätigung der Rechnungslegung der für ihre mj Kinder bestellten Kollisionskuratoren keine Parteistellung
Es genügt die plausible Darlegung des rechtlichen Interesses am Streitbeitritt
Nach dem klaren Willen des Gesetzgebers sollte es bei der Beendigung nach § 15a BAG bewusst nicht zur zusätzlichen Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 105 ArbVG kommen
§ 275 Abs 2 UGB iVm § 62a BWG schützt primär die Gesellschaft; daraus ist im Fall der Fahrlässigkeit des Abschlussprüfers eine vorrangige Befriedigung von Ansprüchen der geprüften Gesellschaft im Rahmen der Haftungsbeschränkung abzuleiten
Mit der Behauptung einer Verletzung der Unschuldsvermutung wird keine Garantie des Grundrechts auf persönliche Freiheit angesprochen und solcherart der Anfechtungsrahmen einer Grundrechtsbeschwerde verlassen
Auch die Rechtskraft eines Anerkenntnisurteils hält einer wesentlichen Änderung der maßgebenden Tatsachen nicht stand
Der Anspruch besteht nicht nur gegen den Grundeigentümer, sondern gegen jeden, der das Grundstück für seine Zwecke nutzt, wobei eine Beziehung zum emittierenden Grundstück bzw ein „gewisser Zusammenhang zwischen Sachherrschaft und Immission“ gefordert wird
Nach der ÖAL-Richtlinie und der Ö-Norm soll der Dauerschallpegel untertags bei geschlossenem Fenster bei 40 dB liegen; eine Überschreitung von mehr als 10 dB wäre ortsunüblich

