Allgemeine Ausführungen iZm behaupteter mangelnder Einsicht in die Gehaltsunterlagen des Partners
Allgemeine Ausführungen
Die in § 10 AlVG vorgesehenen Sanktionen kommen auch bei der Ausschlagung einer "sonst sich bietenden Arbeitsmöglichkeit" in Frage
Das ununterbrochene gemeinsame Wohnen der Partner ist lediglich ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen eines gemeinsamen Haushalts, jedoch für sein Vorliegen weder unter allen Umständen notwendig noch unter allen Umständen ausreichend
Das Nichtzustandekommen eines die Arbeitslosigkeit beendenden zumutbaren Beschäftigungsverhältnisses kann vom Arbeitslosen auf zwei Wegen vereitelt werden: nämlich dadurch, dass der Arbeitslose ein auf die Erlangung des Arbeitsplatzes ausgerichtetes Handeln erst gar nicht entfaltet (etwa durch ...
Ausführungen hinsichtlich Lohnsteuerpflichtiger und Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden
Beim Bezug von Notstandshilfe besteht kein Berufs- bzw Entgeltschutz nach § 9 Abs 3 AlVG mehr
Der Besuch alter und kranker, auf einem anderen Kontinent lebender Eltern, der überdies dem Zweck der Bekanntmachung mit ihrem mittlerweile fünfjährigen Enkelkind gedient hat, und die die Beschwerdeführerin seit mehreren Jahren nicht mehr gesehen hat, ist einem zwingenden familiären Grund ...
Allgemeine Ausführungen iZm behaupteter mangelnder Einsicht in die Gehaltsunterlagen des Partners
Das Nichtzustandekommen eines die Arbeitslosigkeit beendenden zumutbaren Beschäftigungsverhältnisses kann vom Arbeitslosen auf zwei Wegen vereitelt werden: nämlich dadurch, dass der Arbeitslose ein auf die Erlangung des Arbeitsplatzes ausgerichtetes Handeln erst gar nicht entfaltet (etwa durch ...
Allgemeine Ausführungen
Ausführungen hinsichtlich Lohnsteuerpflichtiger und Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden
Die in § 10 AlVG vorgesehenen Sanktionen kommen auch bei der Ausschlagung einer "sonst sich bietenden Arbeitsmöglichkeit" in Frage
Beim Bezug von Notstandshilfe besteht kein Berufs- bzw Entgeltschutz nach § 9 Abs 3 AlVG mehr
Das ununterbrochene gemeinsame Wohnen der Partner ist lediglich ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen eines gemeinsamen Haushalts, jedoch für sein Vorliegen weder unter allen Umständen notwendig noch unter allen Umständen ausreichend
Der Besuch alter und kranker, auf einem anderen Kontinent lebender Eltern, der überdies dem Zweck der Bekanntmachung mit ihrem mittlerweile fünfjährigen Enkelkind gedient hat, und die die Beschwerdeführerin seit mehreren Jahren nicht mehr gesehen hat, ist einem zwingenden familiären Grund ...

