Für den Nachkauf von Kindererziehungszeiten ist im Gegensatz zum Nachkauf von Schul- und Studienzeiten keine Regelung vorgesehen, die eine Erstattung der geleisteten Beiträge vorsieht
Die Vorschreibung eines Kontrolltermines nach § 49 AlVG zugleich mit dem Termin für die Formularabgabe nach § 46 AlVG kann nicht zu den Rechtsfolgen des § 49 AlVG führen
Ein Dienstverhältnis muss eine gewisse Dichte in zeitlicher und einkommensmäßiger Hinsicht erreichen muss, um Arbeitslosigkeit auszuschließen
Grundvoraussetzung für die Zuweisungstauglichkeit einer Beschäftigung an einen Arbeitslosen ist, dass dessen Kenntnisse und Fähigkeiten jenen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, die an der zugewiesenen Arbeitsstelle verlangt werden
Zur Beantwortung der Frage, ob die Länge des Arbeitsweges ein Nachsichtsgrund iSd § 11 AlVG ist, ist die Zumutbarkeitsbestimmung des § 9 Abs 2 AlVG heranzuziehen
Kontrolltermine sind unter Angabe von Ort und Zeit des wahrzunehmenden Termins in die Kontrollkarte einzutragen; fehlt es an einer solchen Eintragung, wurde der Kontrolltermin - wenn er auch dem Arbeitslosen niederschriftlich zur Kenntnis gebracht worden ist - nicht wirksam vorgeschrieben
Eine Mitfahrgelegenheit mit Arbeitskollegen reicht zur Bejahung der Zumutbarkeit der angebotenen Stelle keinesfalls aus
Allgemeine Ausführungen
Für den Nachkauf von Kindererziehungszeiten ist im Gegensatz zum Nachkauf von Schul- und Studienzeiten keine Regelung vorgesehen, die eine Erstattung der geleisteten Beiträge vorsieht
Zur Beantwortung der Frage, ob die Länge des Arbeitsweges ein Nachsichtsgrund iSd § 11 AlVG ist, ist die Zumutbarkeitsbestimmung des § 9 Abs 2 AlVG heranzuziehen
Die Vorschreibung eines Kontrolltermines nach § 49 AlVG zugleich mit dem Termin für die Formularabgabe nach § 46 AlVG kann nicht zu den Rechtsfolgen des § 49 AlVG führen
Kontrolltermine sind unter Angabe von Ort und Zeit des wahrzunehmenden Termins in die Kontrollkarte einzutragen; fehlt es an einer solchen Eintragung, wurde der Kontrolltermin - wenn er auch dem Arbeitslosen niederschriftlich zur Kenntnis gebracht worden ist - nicht wirksam vorgeschrieben
Ein Dienstverhältnis muss eine gewisse Dichte in zeitlicher und einkommensmäßiger Hinsicht erreichen muss, um Arbeitslosigkeit auszuschließen
Eine Mitfahrgelegenheit mit Arbeitskollegen reicht zur Bejahung der Zumutbarkeit der angebotenen Stelle keinesfalls aus
Grundvoraussetzung für die Zuweisungstauglichkeit einer Beschäftigung an einen Arbeitslosen ist, dass dessen Kenntnisse und Fähigkeiten jenen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, die an der zugewiesenen Arbeitsstelle verlangt werden
Allgemeine Ausführungen

