Im Sinne des Solidaritätsprinzips sind Pensionsbezieher, die während der Erwerbstätigkeit keiner gesetzlichen Krankenversicherung unterlagen, auch während des Pensionsbezuges von der Pflichtversicherung ausgenommen
Nur der Besuch eines vollen Schuljahres kann eine Ersatzzeit begründen
Das ununterbrochene gemeinsame Wohnen der Partner ist weder unter allen Umständen notwendig noch unter allen Umständen ausreichend; unverzichtbar ist der Gesichtspunkt des gemeinsamen Wirtschaftens
Wenn die selbständige Erwerbstätigkeit erst begonnen wurde, kommt es auf jenen Zeitpunkt an, in dem eine solche Tätigkeit erstmals entfaltet worden ist, dh ab welchem Zeitpunkt die im Rahmen der selbständigen Erwerbstätigkeit beabsichtigten Leistungen erstmals nach außen zu Tage tretend ...
Die Formalversicherung des § 2 Abs 1 Z 3 GSVG ist weder von der faktischen Ausübung der Geschäftsführertätigkeit noch von der Entgeltlichkeit abhängig
Der gesamte Zeitraum, während dessen eine selbständige Erwerbstätigkeit gegen Entgelt angeboten wird, ist als Zeitraum der selbständigen Erwerbstätigkeit anzusehen, unabhängig davon, an welchen Tagen Leistungen tatsächlich erbracht und honoriert worden sind
Als wichtige Gründe iSd § 19 Abs 6 StudFG kommen nicht nur Erkrankungen des Studierenden, sondern auch Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit seiner Eltern oder Großeltern grundsätzlich in Betracht
Zum dritten Rückforderungstatbestand des § 25 Abs 1 AlVG ist darauf abzustellen, ob der Leistungsbezieher (erkannt hat oder doch) unter Heranziehung eines ihm nach seinen konkreten Lebensumständen zumutbaren Alltagswissens hätte erkennen müssen, dass ihm die Leistung aus der ...
Im Sinne des Solidaritätsprinzips sind Pensionsbezieher, die während der Erwerbstätigkeit keiner gesetzlichen Krankenversicherung unterlagen, auch während des Pensionsbezuges von der Pflichtversicherung ausgenommen
Die Formalversicherung des § 2 Abs 1 Z 3 GSVG ist weder von der faktischen Ausübung der Geschäftsführertätigkeit noch von der Entgeltlichkeit abhängig
Nur der Besuch eines vollen Schuljahres kann eine Ersatzzeit begründen
Der gesamte Zeitraum, während dessen eine selbständige Erwerbstätigkeit gegen Entgelt angeboten wird, ist als Zeitraum der selbständigen Erwerbstätigkeit anzusehen, unabhängig davon, an welchen Tagen Leistungen tatsächlich erbracht und honoriert worden sind
Das ununterbrochene gemeinsame Wohnen der Partner ist weder unter allen Umständen notwendig noch unter allen Umständen ausreichend; unverzichtbar ist der Gesichtspunkt des gemeinsamen Wirtschaftens
Als wichtige Gründe iSd § 19 Abs 6 StudFG kommen nicht nur Erkrankungen des Studierenden, sondern auch Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit seiner Eltern oder Großeltern grundsätzlich in Betracht
Wenn die selbständige Erwerbstätigkeit erst begonnen wurde, kommt es auf jenen Zeitpunkt an, in dem eine solche Tätigkeit erstmals entfaltet worden ist, dh ab welchem Zeitpunkt die im Rahmen der selbständigen Erwerbstätigkeit beabsichtigten Leistungen erstmals nach außen zu Tage tretend ...
Zum dritten Rückforderungstatbestand des § 25 Abs 1 AlVG ist darauf abzustellen, ob der Leistungsbezieher (erkannt hat oder doch) unter Heranziehung eines ihm nach seinen konkreten Lebensumständen zumutbaren Alltagswissens hätte erkennen müssen, dass ihm die Leistung aus der ...

