Bei der Ermittlung des gem § 12 Abs 6 lit c AlVG maßgeblichen Monatseinkommens ist auch das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit aus Zeiten ohne Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung, die auf Grund des § 36a AlVG maßgebend sind, einzubeziehen
Das Alter ist nicht in der Aufzählung berücksichtigungswürdiger Gründe in § 36 Abs 5 AlVG enthalten
Die Verjährung beginnt erst dann zu laufen, wenn die Fälligkeit der betreffenden Beiträge gem § 35 Abs 2 GSVG eingetreten ist
Allgemeine Ausführungen
Die belangte Behörde hat von Amts wegen den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt festzustellen
Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen-wissenschaftlichen Lehrmeinung erheblich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht
Nach dem Zweck des § 68 Abs 1 ASVG, wonach immer dann (aber nur dann) eine Verjährung des Rechtes auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen eintreten soll, wenn gegenüber dem Beitragsschuldner innerhalb der gesetzten Fristen keine auf die Verpflichtung zur Beitragszahlung ...
Die Ermittlung der für die Zuweisung einer Maßnahme erforderlichen Sachverhaltsvoraussetzungen kann kein Gegenstand einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt iSd § 10 Abs 1 AlVG sein
Bei der Ermittlung des gem § 12 Abs 6 lit c AlVG maßgeblichen Monatseinkommens ist auch das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit aus Zeiten ohne Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung, die auf Grund des § 36a AlVG maßgebend sind, einzubeziehen
Die belangte Behörde hat von Amts wegen den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt festzustellen
Das Alter ist nicht in der Aufzählung berücksichtigungswürdiger Gründe in § 36 Abs 5 AlVG enthalten
Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen-wissenschaftlichen Lehrmeinung erheblich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht
Die Verjährung beginnt erst dann zu laufen, wenn die Fälligkeit der betreffenden Beiträge gem § 35 Abs 2 GSVG eingetreten ist
Nach dem Zweck des § 68 Abs 1 ASVG, wonach immer dann (aber nur dann) eine Verjährung des Rechtes auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen eintreten soll, wenn gegenüber dem Beitragsschuldner innerhalb der gesetzten Fristen keine auf die Verpflichtung zur Beitragszahlung ...
Allgemeine Ausführungen
Die Ermittlung der für die Zuweisung einer Maßnahme erforderlichen Sachverhaltsvoraussetzungen kann kein Gegenstand einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt iSd § 10 Abs 1 AlVG sein

