Ein unangemessen niedriges Arbeitsentgelt zwischen Ehegatten kann aus Gründen der Existenzsicherung des Betriebes gerechtfertigt sein
Im Falle einer verkürzten Lehrzeit besteht die Möglichkeit der gänzlichen Befreiung von der Beitragsleistungspflicht
Den Meldepflichtigen trifft zwar eine Erkundigungspflicht, welche Meldungen er vorzunehmen hat, allerdings kommt dem Umstand Relevanz zu, dass sich der Meldepflichtige auf eine ständige Verwaltungsübung stützt
Nur auf Basis des Wissens um den Tätigkeitsbereich eines Betriebes kann beurteilt werden, ob im Erwerbszeitpunkt mit den erworbenen Betriebsmitteln die Fortführung dieses konkreten Betriebs möglich gewesen wäre
Eie Behörde muss dem Antragsteller nicht nur die seine Arbeitsfähigkeit bestätigenden Gutachten, sondern auch die diesem Gutachten entsprechenden und ihm nach § 9 AlVG zumutbaren Beschäftigungen vorhalten; eine ablehnende Stellungnahme des Antragstellers nach solchen Vorhalten enthebt die ...
Gegenüber dem Haftungspflichtigen kann von festgestellten Beitragsschulden iSd § 68 Abs 2 ASVG jedenfalls solange nicht gesprochen werden, als noch ein Streit über die Haftungsverpflichtung selbst nach § 68 Abs 1 ASVG besteht
Sonderzahlungen von mehr als zwei Monatsbezügen können eine Verringerung bzw einen Entfall des Altersteilzeitgeldes bewirken
Eine private Krankenversicherung ersetzt nicht den Beitritt zu einer von der gesetzlichen beruflichen Interessensvertretung organisierten Krankenvorsorgeeinrichtung
Ein unangemessen niedriges Arbeitsentgelt zwischen Ehegatten kann aus Gründen der Existenzsicherung des Betriebes gerechtfertigt sein
Eie Behörde muss dem Antragsteller nicht nur die seine Arbeitsfähigkeit bestätigenden Gutachten, sondern auch die diesem Gutachten entsprechenden und ihm nach § 9 AlVG zumutbaren Beschäftigungen vorhalten; eine ablehnende Stellungnahme des Antragstellers nach solchen Vorhalten enthebt die ...
Im Falle einer verkürzten Lehrzeit besteht die Möglichkeit der gänzlichen Befreiung von der Beitragsleistungspflicht
Gegenüber dem Haftungspflichtigen kann von festgestellten Beitragsschulden iSd § 68 Abs 2 ASVG jedenfalls solange nicht gesprochen werden, als noch ein Streit über die Haftungsverpflichtung selbst nach § 68 Abs 1 ASVG besteht
Den Meldepflichtigen trifft zwar eine Erkundigungspflicht, welche Meldungen er vorzunehmen hat, allerdings kommt dem Umstand Relevanz zu, dass sich der Meldepflichtige auf eine ständige Verwaltungsübung stützt
Sonderzahlungen von mehr als zwei Monatsbezügen können eine Verringerung bzw einen Entfall des Altersteilzeitgeldes bewirken
Nur auf Basis des Wissens um den Tätigkeitsbereich eines Betriebes kann beurteilt werden, ob im Erwerbszeitpunkt mit den erworbenen Betriebsmitteln die Fortführung dieses konkreten Betriebs möglich gewesen wäre
Eine private Krankenversicherung ersetzt nicht den Beitritt zu einer von der gesetzlichen beruflichen Interessensvertretung organisierten Krankenvorsorgeeinrichtung

