Gem § 90 ABGB sind die Ehegatten einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft sowie (ua) auch zum gemeinsamen Wohnen verpflichtet; von diesem (typischen) Bild einer aufrechten Ehe darf die Behörde auch im Verwaltungsverfahren nach dem AlVG grundsätzlich ausgehen, solange nicht die ...
Zufolge der formalen Anknüpfung des § 12 Abs 3 lit f AlVG kommt es weder auf das Vorliegen einer Anwesenheitspflicht des Studierenden an, noch darauf, ob ein derartiges, zum Erwerb eines akademischen Grades führendes Fachhochschulstudium berufsbegleitend angeboten wird
Wurde die Anerkennung einer Berufskrankheit mit Bescheid rechtskräftig abgewiesen, bewirkt eine spätere Antragstellung die Rechtsfolge eines späteren Leistungsbeginns
Bei Berechnung des Altersteilzeitgeldes ist die Abfertigung nicht zu berücksichtigen
Eine positive Gebrauchnahme vom Ermessen nach § 25 Abs 3 AlVG kommt - abgesehen von den übrigen Voraussetzungen - nur dann als iSd Gesetzes gelegen in Betracht, wenn entweder ein Rückforderungstatbestand nach § 25 Abs 1 AlVG nicht vorliegt oder ein solcher zwar verwirklicht ist, aber eine ...
Mangelt es an einer bescheidmäßigen Erledigung des Versicherungsträgers, kann keine rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustands bewirkt werden
Die Zahlung einer Abfertigung in einem Verfahren, das ausschließlich auf eine Anfechtung der Kündigung gerichtet ist, stellt kein die Pflichtversicherung verlängerndes Entgelt dar
Eine "zeitgerechte Meldung durch den Dienstgeber" iSd § 25 Abs 2 AlVG ist nur dann gesetzlich geboten, wenn es sich um eine Tätigkeit handelte, die tatsächlich sozialversicherungspflichtig war und bei der "der Dienstgeber" zur zeitgerechten Meldung verpflichtet gewesen ist
Gem § 90 ABGB sind die Ehegatten einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft sowie (ua) auch zum gemeinsamen Wohnen verpflichtet; von diesem (typischen) Bild einer aufrechten Ehe darf die Behörde auch im Verwaltungsverfahren nach dem AlVG grundsätzlich ausgehen, solange nicht die ...
Eine positive Gebrauchnahme vom Ermessen nach § 25 Abs 3 AlVG kommt - abgesehen von den übrigen Voraussetzungen - nur dann als iSd Gesetzes gelegen in Betracht, wenn entweder ein Rückforderungstatbestand nach § 25 Abs 1 AlVG nicht vorliegt oder ein solcher zwar verwirklicht ist, aber eine ...
Zufolge der formalen Anknüpfung des § 12 Abs 3 lit f AlVG kommt es weder auf das Vorliegen einer Anwesenheitspflicht des Studierenden an, noch darauf, ob ein derartiges, zum Erwerb eines akademischen Grades führendes Fachhochschulstudium berufsbegleitend angeboten wird
Mangelt es an einer bescheidmäßigen Erledigung des Versicherungsträgers, kann keine rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustands bewirkt werden
Wurde die Anerkennung einer Berufskrankheit mit Bescheid rechtskräftig abgewiesen, bewirkt eine spätere Antragstellung die Rechtsfolge eines späteren Leistungsbeginns
Die Zahlung einer Abfertigung in einem Verfahren, das ausschließlich auf eine Anfechtung der Kündigung gerichtet ist, stellt kein die Pflichtversicherung verlängerndes Entgelt dar
Bei Berechnung des Altersteilzeitgeldes ist die Abfertigung nicht zu berücksichtigen
Eine "zeitgerechte Meldung durch den Dienstgeber" iSd § 25 Abs 2 AlVG ist nur dann gesetzlich geboten, wenn es sich um eine Tätigkeit handelte, die tatsächlich sozialversicherungspflichtig war und bei der "der Dienstgeber" zur zeitgerechten Meldung verpflichtet gewesen ist

